Australien plant, seine international beachteten Regeln für soziale Medien weiter auszubauen. Nachdem das Land Ende des vergangenen Jahres als erstes weltweit Konten in sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren untersagt hatte, sollen nun auch ältere Nutzer mehr Einfluss darauf erhalten, welche Inhalte ihnen Plattformen anzeigen. Vergleichbare Vorgaben gelten für große Online-Plattformen in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland bereits heute.
Künftig sollen Menschen ab 16 Jahren selbst entscheiden können, ob sie in sozialen Netzwerken einen algorithmisch kuratierten Feed sehen möchten oder ausschließlich Beiträge von Freunden und Kreativen, denen sie aktiv folgen. Die Regierung hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Plattformen verpflichten würde, diese Wahlmöglichkeit anzubieten.
Technologie im Sinne der Nutzer gestalten
Premierminister Anthony Albanese betonte, es gehe nicht darum, dem Staat mehr Kontrolle zu verschaffen, sondern den Menschen. Man habe die Chance, Technologie zum Guten zu verändern, anstatt sich von ihr bestimmen zu lassen. Entsprechend lautet das Leitmotiv der Initiative: „My feed, my way“.
Das Vorhaben ist Teil eines neuen Gesetzespakets zur digitalen Sorgfaltspflicht, der sogenannten Digital Duty of Care. Dahinter steht die gesetzliche Verpflichtung für Anbieter digitaler Dienste, ihre Produkte so zu gestalten, dass insbesondere junge Menschen besser vor schädlichen Inhalten und problematischen Funktionen geschützt werden. Geplant sind deshalb nicht nur Vorgaben für soziale Netzwerke, sondern auch für Online-Spiele, Apps und KI-Chatbots.
Gefährliche Trends und problematische Inhalte im Fokus
Für Nutzer unter 18 Jahren sollen Plattformen unter anderem verpflichtet werden, gegen Inhalte vorzugehen, die Essstörungen fördern, Frauenfeindlichkeit verbreiten oder Pornografie, Verbrechen und lebensgefährliche Mutproben verherrlichen. Auch Funktionen, die abhängig machen oder das Selbstwertgefühl junger Menschen beeinträchtigen können, sollen strenger reguliert werden.
Bei Verstößen gegen die neue Sorgfaltspflicht drohen hohe Geldstrafen. Zunächst wurde der Entwurf zur Abstimmung mit Plattformbetreibern, Branchenvertretern und Organisationen vorgelegt. Noch im Laufe dieses Jahres soll das Gesetz ins Parlament eingebracht werden.
Das gilt bereits in Europa
In der EU verpflichtet der Digital Services Act (DSA) sehr große Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und X schon jetzt dazu, ihren Nutzern mindestens eine Alternative zu Empfehlungssystemen anzubieten, die nicht auf Profiling basiert. Damit können Nutzer theoretisch auf einen rein chronologischen Feed umschalten. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Optionen bei vielen Anbietern tief in den Einstellungen versteckt seien.
Darüber hinaus müssen Tech-Konzerne in der EU die Risiken ihrer Algorithmen prüfen und belegen, dass ihre Empfehlungsmechanismen keine Verhaltenssüchte bei Jugendlichen fördern oder Nutzer durch sogenannte Kaninchenbau-Effekte immer tiefer in potenziell schädliche Inhalte ziehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
In Deutschland wird die Einhaltung dieser Regeln vor allem durch die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle sowie durch das novellierte Jugendschutzgesetz begleitet. Ein pauschales Zugangsverbot für jüngere Jugendliche zu sozialen Netzwerken, wie es Australien beschlossen hat, gibt es in Deutschland und auf EU-Ebene bislang allerdings nicht. Hier setzt die Politik bisher vor allem auf strengere Pflichten für die Plattformbetreiber statt auf generelle Altersgrenzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber