Streit um die Stratocaster: Fender geht gegen Thomann vor
Die Fender Stratocaster gehört zu den prägendsten E-Gitarren der Rockgeschichte. Musiker wie Buddy Holly, Jimi Hendrix oder Eric Clapton machten das Modell weltberühmt. Nun steht die ikonische Gitarrenform im Zentrum eines Rechtsstreits zwischen Fender und dem fränkischen Musikhändler Thomann. Sollte sich der US-Hersteller durchsetzen, könnten Nachbauten der Stratocaster in Europa deutlich schwerer zu verkaufen sein.
Fender hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen Thomann eingereicht. Der Vorwurf: Der Händler vertreibe unter seiner Eigenmarke Harley Benton Gitarren, die der Stratocaster äußerlich zu stark entsprechen. Thomann zählt zu den größten Musikhandelsunternehmen Europas und setzte 2024 mit rund 1.650 Beschäftigten etwa 1,5 Milliarden Euro um. Im Juni kündigte das Familienunternehmen an, seinerseits juristisch gegen Fender vorzugehen. Fender erklärte zugleich, man sei grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert und wolle mit Herstellern darüber sprechen, wie sich deren Designs klarer vom Original unterscheiden ließen.
Gericht sieht Stratocaster-Korpus als urheberrechtlich geschützt
Hintergrund ist ein Urteil aus Düsseldorf, das in der Musikbranche seit Monaten für Unruhe sorgt. In einem früheren Verfahren gegen einen chinesischen Hersteller hatte das Gericht entschieden, dass der Korpus der Stratocaster als „Werk der angewandten Kunst“ urheberrechtlich geschützt sei.
Da die beklagte Firma nicht vor Gericht erschien, erging ein Versäumnisurteil. Fender wertete die Entscheidung anschließend als Grundlage für weitergehende Ansprüche. Das Unternehmen erklärte damals, das Urteil schaffe durchsetzbare Rechte gegen Gitarren mit Stratocaster-Korpusform, die in Deutschland oder anderen EU-Staaten hergestellt oder vertrieben würden.
Abmahnungen lösen Empörung in der Branche aus
Nach Berichten des Fachmagazins Guitarworld erhielten neben Thomann auch zahlreiche weitere Gitarrenbauer Abmahnungen. Thomann-Marketingchef Dominic Wagner kritisiert, Fender habe das Urteil genutzt, um in großem Stil Forderungen gegenüber vielen Marktteilnehmern in Europa und den USA zu erheben – obwohl es sich um eine Entscheidung eines deutschen Gerichts handle, die aus seiner Sicht nur für Deutschland gelte.
Die Reaktionen fielen heftig aus, auch in den USA. Dort ist das Urteil nach Angaben von Fender-Chef Ed Cole rechtlich nicht maßgeblich. Die Stratocaster wird bereits seit 1954 gebaut. Seit Jahrzehnten existieren zahlreiche Nachbauten, ohne dass Fender lange Zeit dagegen einschritt. Ein prominentes Beispiel ist Eddie van Halens legendäre „Frankenstrat“, die der 2020 verstorbene Gitarrist aus verschiedenen Einzelteilen zusammensetzte.
Auch in sozialen Medien wurde Fender scharf kritisiert. Der bekannte Musiker und Produzent Rick Beato sprach von einem „toxischen“ Vorgehen. Weitere YouTuber distanzierten sich von der Marke, und auf einschlägigen Musikseiten häuften sich ablehnende Kommentare.
Eine Gitarrenform, die weit über Fender hinausreicht
Die typische Strat-Form ist heute populärer als die Marke selbst. Auf der Website von Thomann finden sich derzeit mehr als 1.700 sogenannte ST-Modelle, von denen nur ein kleiner Teil originale Fender-Stratocaster sind.
Leo Fender, der von 1909 bis 1991 lebte, erfand zwar nicht die E-Gitarre, prägte ihre Entwicklung aber entscheidend. Während frühe E-Gitarren meist noch stark an akustische Modelle angelehnt waren, setzte die Stratocaster auf einen kleineren Massivholzkorpus, der sich ergonomisch an den Körper des Spielers anpasst. Hinzu kamen drei Tonabnehmer, die eine ungewöhnlich große Klangvielfalt ermöglichten. Damit wurde das Instrument für ganz unterschiedliche Musikstile interessant – von Country über Funk bis hin zu Metal.
In den USA scheiterte Fender mit Markenschutz
In den Vereinigten Staaten hatte Fender bereits 2009 versucht, die Korpusform der Stratocaster markenrechtlich schützen zu lassen – ohne Erfolg. Nach Darstellung von Thomann kam die zuständige Behörde damals zu dem Schluss, dass die Form über viele Jahre so verbreitet genutzt worden sei, dass sie als allgemein üblich und nicht schutzfähig gelte.
Das Düsseldorfer Gericht bewertete den Korpus dagegen urheberrechtlich als eigenständige schöpferische Leistung. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Form bei ihrer Einführung als grundlegend neu angesehen wurde. Zwar handelte es sich um ein Versäumnisurteil, doch wurde die Entscheidung dennoch ausführlich begründet. Allerdings fehlte dabei die juristische Gegenwehr der nicht erschienenen Beklagten.
Hersteller reagieren bereits auf das Risiko
Die Folgen des Fender-Vorgehens sind bereits spürbar. Der kalifornische Hersteller LsL Instruments stellte nach einer Abmahnung im August die neue Gitarre „Saticoy 24“ vor. Das Modell besitzt einen leicht veränderten Korpus und 24 statt 22 Bünde. LsL-Manager Johny Miller zeigte sich überzeugt, dass man sich mit diesem Design ausreichend von Fender entferne. Fender habe bislang Anbieter von 24-Bund-Gitarren nicht angegriffen – ein Vorgehen gegen solche Modelle könnte weitere Hersteller betreffen.
Thomann: Monopolisierung widerspricht der Geschichte des Gitarrenbaus
Aus Sicht von Thomann ist die Stratocaster-Form über Jahrzehnte von unzähligen Unternehmen weiterentwickelt worden – darunter sogar von Leo Fender selbst. Nachdem er seine Firma Mitte der 1960er Jahre verkauft hatte, arbeitete der Entwickler für andere Marken weiter.
Dominic Wagner hält es deshalb für problematisch, eine Form, die seit mehr als 70 Jahren von großen und kleinen Herstellern weiterentwickelt werde, im Nachhinein exklusiv beanspruchen zu wollen. Das stehe im Widerspruch zur Tradition des Instrumentenbaus.
Kuriose Pointe: Fender verkauft selbst eine berühmte Strat-Kopie
Eine besondere Ironie der Auseinandersetzung: Fender vertreibt seit Jahren selbst Nachbauten der wohl bekanntesten Stratocaster-Kopie überhaupt. Eddie van Halen war vor rund zwei Jahrzehnten eine Partnerschaft mit dem Unternehmen eingegangen. Unter der Marke EVH verkauft Fender Repliken seiner berühmten „Frankenstrat“.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber