Wirtschaft

Wirecard-Schock: BGH lässt Anleger mit Klagen abblitzen

Wirecard-Anleger hofften auf Geld von EY – jetzt zerschlägt der BGH ihre Chancen. Was das Urteil wirklich bedeutet.

29.10.2026, 13:38 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Wirecard-Komplex Beschwerden von Aktionären gegen eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verworfen. Damit bleibt es dabei, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzforderungen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geltend gemacht werden können.

Im Mittelpunkt stehen die unzutreffenden Wirecard-Abschlüsse aus den Jahren 2014 bis 2018. EY hatte diese Bilanzen bis zum Zusammenbruch des Konzerns testiert und verweigerte erst im Sommer 2020 das Prüfungsurteil für den Jahresabschluss 2019. Die Kläger werfen EY deshalb vor, an fehlerhaften Kapitalmarktinformationen mitgewirkt oder diese selbst abgegeben zu haben.

Musterkläger verlor rund 500.000 Euro

Als Vertreter der Klägerseite wurde in München ein Bankkaufmann aus Hessen bestimmt, der mit Wirecard-Aktien und -Papieren etwa eine halbe Million Euro verloren haben soll. Im Fokus der Anleger steht vor allem EY, weil bei früheren Wirecard-Managern wie Ex-Chef Markus Braun nach allgemeiner Einschätzung kaum noch finanzielle Ansprüche durchsetzbar sein dürften.

Nach Auffassung des Obersten Landesgerichts können in einem solchen Musterverfahren nur Ansprüche wegen falscher Kapitalmarktinformationen gebündelt werden. Da die Wirecard-Bilanzen samt Prüfvermerken nicht von EY selbst veröffentlicht wurden, sondern vom damaligen Wirecard-Management, seien entsprechende Ansprüche gegen die Prüfungsgesellschaft in diesem Verfahren unzulässig.

Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Anleger grundsätzlich nicht gegen EY vorgehen können. Möglich wären Klagen demnach allenfalls auf einer anderen rechtlichen Grundlage, etwa wegen einer möglichen Verletzung von Prüfungspflichten.

Mehr als 1.000 Beschwerden ohne Erfolg

Gegen den Münchner Teilmusterentscheid hatten nach Angaben des BGH neben dem Musterkläger 1.076 Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt; weitere 566 Personen schlossen sich an. Das Karlsruher Gericht entschied nun, dass sämtliche Beschwerden erfolglos bleiben. Die bayerischen Richter hätten zutreffend angenommen, dass Ansprüche gegen EY nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in der damals geltenden Fassung bis zum 19. Juli 2024 fallen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen III ZB 7/25.

Parallel dazu läuft weiterhin der Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Braun und zwei weitere Angeklagte, der im Dezember 2022 begonnen hatte. Nach fast vier Jahren nähert sich das Verfahren dem Urteil. Unstrittig ist dort, dass bei Wirecard ein Betrug in Milliardenhöhe stattfand – offen ist vor allem noch, wer dafür strafrechtlich verantwortlich war.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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