Wirtschaft

Wasserversorger schlagen Alarm bei Dünger-Plänen

Seit Jahren landet zu viel Nitrat im Grundwasser – jetzt droht neuer Streit: Weniger Regeln für Bauern, sauberes Wasser für alle?

25.09.2026, 10:42 Uhr

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben sich in Würzburg auf ein Regionalisierungsmodell für die künftigen Regeln zur Düngung verständigt. Die bisherigen roten Gebiete, in denen bei hoher Nitratbelastung nur eingeschränkt gedüngt werden durfte, sollen demnach wegfallen. An ihre Stelle sollen regionale Lösungen der Bundesländer treten, die nach Angaben der Länder dem Verursacherprinzip stärker Rechnung tragen.

Wasserversorger verlangen einheitliche Standards

Die Neuausrichtung stößt bei den Trinkwasserversorgern auf deutliche Kritik. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert weiterhin bundesweit einheitliche Vorgaben für den Gewässerschutz. Nach Angaben des Verbands beliefern seine Mitglieder – vor allem Stadtwerke – rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland mit Trinkwasser.

Aus Sicht des VKU macht es für den Schutz des Grundwassers wenig Sinn, wenn Länder unterschiedliche Regeln anwenden. Einheitliche Standards seien nötig, um den Gewässerschutz verlässlich sicherzustellen.

Kaniber verteidigt den Kurswechsel

Die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU), verteidigte das Modell. Niemand habe ein Interesse daran, das Trinkwasser zu gefährden, sagte sie – erst recht nicht die Landwirtschaft. Die neuen regionalen Vorgaben sollen nach ihrer Darstellung zielgenauer sein als die bisherige pauschale Einteilung in rote Gebiete.

Auch Naturschützer warnen

Neben den Wasserversorgern äußerte auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) Bedenken. Der Verband befürchtet, dass die geplante Flexibilisierung zu deutlich mehr Bürokratie führen könnte. Nabu-Experte Phillip Brändle warnte, aus der angekündigten Vereinfachung könne ein „Bürokratiemonster“ werden, das dem Grundwasserschutz am Ende mehr schade als nutze.

Hintergrund ist, dass nach Nabu-Angaben etwa jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb Flächen in mehreren Bundesländern bewirtschaftet. Falls künftig je nach Land unterschiedliche Vorgaben, Fristen und Nachweispflichten gelten, müssten diese Betriebe mehrere Regelwerke parallel beachten.

Neuregelung nach Gerichtsurteil nötig

Die neue Einigung wurde auch deshalb notwendig, weil das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Regelung mit den roten Gebieten gekippt hat. Die Klage war maßgeblich vom bayerischen Bauernverband mit vorangetrieben worden.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) mahnte eine zügige Umsetzung an, um bestehende Rechtsunsicherheiten schnell zu beenden. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) bewertete den Kompromiss positiv. Er sieht darin eine Stärkung von Gewässerschutz und Verursacherprinzip sowie einen Schritt zur Erfüllung europäischer Vorgaben.

Streitpunkt Stallumbauten bleibt

Am Rande der Konferenz sprach sich Kaniber zudem für eine verlässliche Förderung tierwohlgerechter Stallumbauten aus. Wer höhere Anforderungen an die Nutztierhaltung stelle, müsse den Betrieben auch ermöglichen, diese praktisch umzusetzen, sagte sie.

Nach Darstellung aus der Branche fühlen sich viele Landwirte bei Stallumbauten durch komplizierte Genehmigungsregeln ausgebremst. Ein Vorschlag, für entsprechende Umbauten 20 Jahre Bestandsschutz zu gewähren, fand jedoch keine Mehrheit und scheiterte nach Angaben aus dem Umfeld der Konferenz am Widerstand grüner Agrarminister.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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