Politik

Mehr Macht für Bundespolizei – jetzt auch Abschiebehaft

Nach der Abstimmungs-Panne im Juli ist der Weg frei: Die Bundespolizei bekommt neue Macht – und diesmal zieht auch der Bundesrat mit.

25.09.2026, 15:25 Uhr

Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen

Nach mehr als fünf Jahren und unter drei verschiedenen Bundesregierungen ist die Reform des Bundespolizeigesetzes nun verabschiedet. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat stimmten mit der erforderlichen Mehrheit zu. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten der Bundespolizei vor allem im Kampf gegen Extremismus, Schleuserkriminalität und bei Maßnahmen gegen ausreisepflichtige Personen.

Zentrale Änderungen im Überblick

  • Echtzeit-Gesichtserkennung: In besonderen Gefahrenlagen darf die Bundespolizei künftig an Bahnhöfen und anderen Orten ihres Zuständigkeitsbereichs automatische Gesichtserkennung in Echtzeit einsetzen. Als Beispiel für einen möglichen Einsatz wurde etwa die Suche nach einem entführten Kind genannt.
  • Mehr Befugnisse bei Telekommunikation: Zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität erhält die Bundespolizei neue Möglichkeiten zur Überwachung von Telekommunikation. Dazu zählen insbesondere Handy-Ortung und die Überwachung von Messenger-Diensten.
  • Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam: Trifft die Bundespolizei vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in ihrem Zuständigkeitsbereich an, etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen, kann sie künftig selbst Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam beantragen. Ziel ist es, ein Untertauchen zu verhindern.
  • Kontrollen in Waffenverbotszonen: In Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen oder in Zügen werden künftig auch stichprobenartige und anlasslose Kontrollen möglich sein.
  • Videoüberwachung mit KI: Mithilfe von Videotechnik und Künstlicher Intelligenz darf die Bundespolizei künftig bestimmte auffällige Bewegungsabläufe erkennen, die auf eine Straftat hindeuten könnten. Genannt wurden etwa das Ausholen mit der Faust, das Ziehen eines Messers oder der Sturz einer hilflosen Person ins Gleisbett.

Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) betonte im Bundesrat zudem, dass die Bundespolizei künftig auch eigene Drohnen zur Überwachung und Gefahrenabwehr einsetzen darf. In der Debatte hob er außerdem hervor, dass Sicherheit und Stabilität aus der politischen Mitte heraus gestaltet würden.

Bisheriges Gesetz stammt weitgehend aus den 1990er Jahren

Das bislang geltende Bundespolizeigesetz geht in wesentlichen Teilen noch auf das Jahr 1994 zurück. Deshalb hatten zuletzt auch die Grünen mehrfach betont, dass eine Modernisierung grundsätzlich notwendig sei. Im parlamentarischen Verfahren wurde der ursprüngliche Kabinettsentwurf allerdings noch deutlich verändert.

Neu ist unter anderem, dass die Bundespolizei bei Straftaten in ihrem Zuständigkeitsbereich die weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen kann, wenn eigentlich die Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt, die zuständige Landesbehörde stimmt dem zu.

Schwieriger Weg bis zur Verabschiedung

Der Weg zur Reform war lang. Bereits im Juli 2021 war ein Vorhaben der damaligen Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel im Bundesrat gescheitert. Auch ein entsprechender Anlauf der Ampel-Koalition kam zunächst nicht zum Abschluss.

Hinzu kam in diesem Sommer noch ein weiteres Problem: Die Abstimmung im Bundestag musste am Freitagvormittag wiederholt werden, nachdem eine Panne aus dem Juli bekannt geworden war. Zwar hatten damals in dritter Lesung die meisten anwesenden Abgeordneten zugestimmt, bei diesem Gesetz reichte das jedoch nicht aus. Erforderlich war die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags, also die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner erklärte deshalb zu Beginn der Sitzung, dass die Schlussabstimmung wiederholt werden müsse. Diesmal beantragten Union und SPD eine namentliche Abstimmung. Am Ende votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz. Damit war die notwendige Mehrheit erreicht. 134 Parlamentarier stimmten dagegen, 118 enthielten sich.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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