Wirtschaft

Was die neue Weinpyramide bringt

Hitzejahrgang 2026 macht Hoffnung – doch neue Weinregeln wirbeln alles durcheinander. Was jetzt für Winzer zählt

12.09.2026, 03:30 Uhr

Neue Qualitätspyramide für Wein ab Jahrgang 2026 in Deutschland

Mit dem Jahrgang 2026 wird in Deutschland eine neue Wein-Qualitätspyramide verbindlich. Wie Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI) erklärt, war die Neuregelung bereits 2021 im Zuge einer Änderung des Weinrechts beschlossen worden. Für die Jahrgänge bis einschließlich 2025 galt jedoch noch eine Übergangszeit.

Bedeutung von g.g.A. und g.U.

Das neue System orientiert sich am Herkunftsprinzip, wie es auch in vielen romanischen Weinländern üblich ist. Entscheidend für die Einordnung ist also vor allem, woher die Trauben stammen. Dabei gilt: Je genauer die Herkunft eingegrenzt ist, desto höher wird die zu erwartende Qualität eingeschätzt.

Eine Ebene bilden die 26 gesetzlich festgelegten Landweingebiete. Sie fallen unter die Kategorie g.g.A. – also geschützte geografische Angabe.

Darüber stehen die Qualitätswein-Anbaugebiete mit dem Status g.U., was für geschützte Ursprungsbezeichnung steht. Solche Weine müssen vollständig, also zu 100 Prozent, aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete stammen.

Die vier Stufen innerhalb der g.U.-Weine

Bei den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung wird die Herkunft noch einmal in vier Ebenen gegliedert:

  • Anbaugebietswein: Die Trauben dürfen aus dem gesamten jeweiligen Weinanbaugebiet kommen.
  • Regionenwein: Hier stammen die Trauben aus einem klar umrissenen Teilbereich des Anbaugebiets, etwa dem Kaiserstuhl oder einer früheren Großlage.
  • Ortswein: Für diese Weine dürfen die Trauben nur aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Ortsteil kommen.
  • Lagenwein: Diese höchste Stufe steht für Weine aus einer genau definierten Einzellage, deren Boden und Mikroklima den Charakter des Weins besonders prägen.

„Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ auch künftig möglich

Zur stärkeren Profilierung von Spitzenweinen sollen auch die Bezeichnungen „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ genutzt werden können. Bislang waren diese Begriffe weitgehend den Mitgliedern des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) vorbehalten. Die genauen Anforderungen dafür werden derzeit noch gemeinsam vom VDP und dem Deutschen Weinbauverband ausgearbeitet.

Weinlese
Der Deutsche Weinbauverband und der VDP erarbeiten die Kriterien dafür, was künftig als «Großes Gewächs» gelten kann. (Archivbild) Quelle: Hendrik Schmidt/dpa

Prädikatsweine verschwinden nicht

Die bekannten Prädikate wie Kabinett, Spätlese oder Auslese bleiben erhalten. Sie werden allerdings in das neue Herkunftssystem eingebunden. Dadurch können auf verschiedenen Herkunftsstufen sowohl trockene Weine als auch edelsüße Varianten wie eine Auslese vorkommen.

Nach Angaben des DWI basiert die frühere Qualitätsbewertung allein nach Prädikatsstufen vor allem auf dem Zuckergehalt der Trauben und stammt aus einer Zeit vor den Auswirkungen des Klimawandels. Mostgewichte, die früher typisch für Spätlesen oder Auslesen waren, seien heute oft nichts Ungewöhnliches mehr. Vor allem für trockene Weine, die mehr als die Hälfte der qualitätsgeprüften Weine ausmachen, sei das alte Prädikatssystem daher nur bedingt geeignet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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