Wirtschaft

Urteil: «Likör ohne Ei» behält den Namen

Überraschendes Urteil: «Likör ohne Ei» darf so heißen – doch der Streit um den Namen ist noch längst nicht vorbei.

16.09.2026, 10:44 Uhr

OLG Schleswig: Bezeichnung „Likör ohne Ei“ bleibt erlaubt

Der vegane „Likör ohne Ei“ darf seinen Namen behalten. Auch das Flaschenlogo mit einem bunt gestalteten Hahn ist nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zulässig. In der Berufungsverhandlung kamen die Richter zu dem Schluss, dass darin keine nach der EU-Spirituosenverordnung verbotene Anspielung auf die geschützte Bezeichnung „Eierlikör“ liegt.

Nach Ansicht des Gerichts entsteht ein Bezug zu Eierlikör nicht allein durch den Produktnamen oder das Etikett. Entscheidend sei vielmehr der Gesamteindruck des Produkts, also etwa auch Farbe und Konsistenz des Getränks. Der Vorsitzende des Senats, Gerichtspräsident Dirk Bahrenfuss, erklärte, diese Gesamtgestaltung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Berufung wurde insoweit zurückgewiesen.

Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass bei einem klaren Likör in einer transparenten Flasche trotz der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ kaum jemand an ein eierhaltiges Produkt denken würde. Gerade deshalb reiche der Name für sich genommen nicht aus, um automatisch eine unzulässige Nähe zu Eierlikör anzunehmen.

Grenzen zog das Oberlandesgericht allerdings bei der Werbung: Der Begriff „Eierlikör“ darf dort in keiner Form verwendet werden. In diesem Punkt gingen die Richter weiter als zuvor das Landgericht Kiel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Hintergrund sind grundlegende Rechtsfragen zur Auslegung der EU-Spirituosenverordnung, die nach Einschätzung des Gerichts viele weitere Fälle betreffen könnten und bislang höchstrichterlich nicht entschieden sind.

Der Hersteller des Produkts, Unternehmer Ole Wittmann aus Henstedt-Ulzburg, zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. Er sprach von einem verbrauchernahen Urteil. Wittmann produziert den veganen Likör auf Sojabasis und bekam mit der Entscheidung in dem für ihn zentralen Punkt Recht.

Bereits das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ weder gegen EU-Recht verstößt noch Verbraucher irreführt. Dagegen hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie Berufung eingelegt. Der Verband vertritt die Auffassung, dass schon die Bezugnahme auf „Ei“ unzulässig sei, weil die Bezeichnung „Eierlikör“ nach EU-Recht ausschließlich Produkten mit Ei vorbehalten ist.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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