Nur knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in tarifgebundenen Unternehmen. Damit steht die Bundesrepublik im europäischen Vergleich eher schwach da. Zugleich fehlt weiterhin der von der EU geforderte nationale Aktionsplan zur Stärkung von Tarifverhandlungen. Darauf weist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hin.
Nach der Studie gehört Deutschland trotz Ablauf der Frist Ende 2025 zu den sechs EU-Staaten, die noch keinen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorgelegt haben. Neben Deutschland betrifft das demnach auch Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und Zypern.
Nationaler Aktionsplan lässt auf sich warten
Tarifverträge gelten in der EU als wichtiges Instrument für faire Arbeitsbedingungen. Sie regeln unter anderem Löhne, Arbeitszeiten und verbindliche Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet deshalb alle Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindungsquote von unter 80 Prozent dazu, der EU-Kommission einen Plan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorzulegen. Das trifft auch auf Deutschland zu.
Laut WSI arbeiten hierzulande nur 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Die Quote sinkt seit Jahren. Im EU-Vergleich liegt Deutschland damit nur im Mittelfeld und deutlich hinter Ländern wie Italien und Belgien, die laut Studie auf eine Tarifbindung von 100 Prozent kommen.
Die Studienautoren kritisieren, dass bislang kein deutscher Aktionsplan vorliegt, obwohl sich Union und SPD im Koalitionsvertrag zu einer stärkeren Tarifbindung bekannt haben. Die Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, Vorschläge einzubringen, nach einem Spitzentreffen im November 2025 sei jedoch keine Einigung zustande gekommen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen werde innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt.
Kritik kommt auch von der Linken. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Pascal Meiser, sprach von einem Armutszeugnis für die Bundesregierung. Sie riskiere zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, das den Steuerzahler teuer zu stehen kommen könne. Aus seiner Sicht müsste unter anderem die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtert werden, damit Tarifverträge wieder einfacher auf ganze Branchen ausgeweitet werden können.
Griechenland als Vorbild
Nach Einschätzung des WSI sollte ein wirksamer Aktionsplan vor allem branchenweite Tarifverhandlungen stärken und Unternehmen Anreize geben, sich Tarifverträgen anzuschließen. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssten dabei eng eingebunden werden. Außerdem brauche es konkrete Maßnahmen und einen klaren Zeitplan.
Von den 27 EU-Staaten waren 18 verpflichtet, bis Ende 2025 einen solchen Aktionsplan einzureichen. Bis Mai hatten das laut Studie jedoch erst zwölf Länder getan.
Als positives Beispiel nennt das WSI Griechenland. Zwar ist die Tarifbindung dort mit 28 Prozent ebenfalls niedrig, der vorgelegte Plan erfülle die Anforderungen der EU-Richtlinie aber fast vollständig.
Kritisch fällt das Urteil über viele andere eingereichte Konzepte aus. Nach Ansicht des WSI setzen zahlreiche Aktionspläne vor allem auf unverbindliche Informations- und Werbemaßnahmen. Vielerorts bleibe es bei allgemeinen Absichtserklärungen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion