Wirtschaft

Spahn-Mails: Masken-Streit eskaliert vor Gericht

Corona-Chaos, knappe Masken, hektische Spahn-Mails: Droht dem Steuerzahler jetzt eine Rechnung in Millionenhöhe?

19.09.2026, 05:05 Uhr

Berufung im Maskenstreit: Hamburger Händler verfolgt Millionenforderung weiter

Ein Hamburger Textilhändler gibt im Streit um Corona-Schutzausrüstung im Wert von rund einer halben Milliarde Euro nicht auf. Der Unternehmer Matthias Timm sieht in E-Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem März 2020 einen verbindlichen Kaufabschluss und fordert weiterhin die Bezahlung.

Vor dem Landgericht Bonn war Timm im Juli noch gescheitert. Wie sein Anwalt Dennis Geißler von der Kanzlei Ferox Legal mitteilte, wurde inzwischen Berufung eingelegt. Die schriftliche Begründung werde derzeit vorbereitet. Damit wird sich nun das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall befassen.

Das Bonner Gericht hatte entschieden, dass Spahns E-Mails lediglich als Ausdruck von Interesse zu verstehen seien, nicht jedoch als Vertrag. Zudem sah das Gericht mögliche Ansprüche als verjährt an. Auch die vom Kläger verlangte Vernehmung Spahns als Zeugen wurde abgelehnt (Az. 1 O 213/25).

Geißler hält das Urteil für fehlerhaft. Nach gründlicher Prüfung sehe man gute Gründe für die Berufung. Aus seiner Sicht sei durch den Mailwechsel sehr wohl ein Vertrag zustande gekommen. Außerdem habe ein Mahnbescheid aus dem Jahr 2023 die Verjährung unterbrochen.

Ausgangspunkt in den ersten Pandemie-Wochen

Der Konflikt reicht zurück in die Anfangsphase der Corona-Pandemie. Am 8. März 2020 kontaktierte Spahn den Händler Timm telefonisch. Dessen Firma Pure Fashion Agency handelt unter anderem mit Restposten und verfügt über enge Kontakte zu Textilunternehmen im Ausland.

FFP2-Masken
Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) Quelle: Daniel Karmann/dpa

Im Anschluss kam es zu einem E-Mail-Austausch zwischen Spahn und Timm, der später Teil der Gerichtsakten wurde. Darin schrieb Spahn unter anderem, er wolle das „heute rechtlich verbindlich […] einlocken, damit die Masken bei uns in D landen“. Später hieß es außerdem: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“.

Im Kern der Klage stehen 287 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen beläuft sich die geltend gemachte Summe inzwischen auf ungefähr 500 Millionen Euro. Dabei geht es um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweghandschuhe, Schutzkittel und weitere Produkte, die zu Beginn der Pandemie dringend benötigt wurden.

Sonderfall unter vielen Maskenklagen

Der Rechtsstreit zwischen Pure Fashion Agency und dem Bund gilt als besonderer Fall unter zahlreichen Auseinandersetzungen um Maskenlieferungen. Viele andere Klagen beziehen sich auf ein Beschaffungsverfahren des Bundesgesundheitsministeriums von Ende März 2020. Damals erhielt das Ministerium deutlich mehr Lieferzusagen als erwartet.

In der Folge verweigerte der Bund bei vielen Lieferungen die Annahme, unter anderem wegen behaupteter Qualitätsmängel oder versäumter Fristen. Die betroffenen Händler weisen diese Vorwürfe zurück.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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