Mehrere Bundesländer heben wegen des anhaltenden Niedrigwassers auf wichtigen Wasserstraßen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend auf. Darauf haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland hingewiesen.
Mit der befristeten Ausnahmeregelung sollen notwendige Ersatztransporte auf der Straße erleichtert werden. Zugleich wollen die Länder verhindern, dass unterschiedliche Vorschriften den Warenverkehr zusätzlich erschweren.
Viele Frachtschiffe können wegen der niedrigen Pegelstände derzeit nur noch mit einem Bruchteil ihrer üblichen Ladung fahren. Nach Darstellung der Ministerien führt das zu erheblichen Einschränkungen in der Binnenschifffahrt und setzt wichtige Warenströme zunehmend unter Druck.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die direkt oder indirekt mit dem Niedrigwasser und den daraus entstehenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch Leerfahrten sind eingeschlossen, wenn sie in Verbindung mit diesen Transporten stehen. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte.
Mehr Flexibilität für Straße statt Wasser
Mit der Lockerung sollen vorübergehend mehr Güter vom Wasserweg auf die Straße verlagert werden können. Für Länder mit starker Industrie und eng getakteten Lieferketten ist das aus Sicht der beteiligten Ministerien besonders wichtig, damit Rohstoffe und Waren weiter verlässlich ankommen.
Die Regelung ist eine Konsequenz aus einem Spitzentreffen in Bonn. Dort hatte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen mehrere Sofortmaßnahmen angekündigt, um Lieferketten auf wichtigen Wasserstraßen wie Rhein, Donau und Elbe aufrechtzuerhalten.
Bilger hatte dabei auch Gespräche mit den Ländern über Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter in Aussicht gestellt. Erste Bundesländer haben sich nach eigenen Angaben inzwischen abgestimmt. Nordrhein-Westfalen hatte sich dabei für eine möglichst einheitliche Lösung eingesetzt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort und längstens bis zum 30. September.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber