Wirtschaft

SAP entkommt EU-Strafe

EU-Strafe abgewendet: SAP knickt ein und ändert umstrittene Support-Regeln – was das jetzt für Kunden bedeutet

09.07.2026, 12:10 Uhr

Der Softwarekonzern SAP hat eine mögliche Strafe der EU vorerst abgewendet. Wie die EU-Kommission mitteilte, akzeptierte das Unternehmen Zusagen, nachdem Brüssel im September ein Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße bei Wartungs- und Supportdiensten eingeleitet hatte. Die Behörde verdächtigte den in Walldorf in Baden-Württemberg ansässigen Konzern, den Wettbewerb in diesem Bereich verzerrt zu haben.

SAP erklärte nun, man habe der Kommission in einem konstruktiven Dialog mehrere Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Transparenz und Planbarkeit verbessern sollen. Nach Unternehmensangaben gelten die aktualisierten Richtlinien weltweit für bestehende und künftige Kunden von SAP-On-Premise-Produkten. Cloud-Angebote von SAP sind davon nicht betroffen.

Vorläufige Bedenken der EU

Nach einer vorläufigen Einschätzung der Kommission bestand der Verdacht, dass Europas größter Softwarehersteller Kunden faktisch dazu verpflichte, die eingesetzte Software ausschließlich von SAP warten zu lassen. Zudem habe SAP verlangt, dass Kunden für sämtliche Softwarelösungen dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu identischen Preisbedingungen wählen.

Aus Sicht der EU könnte das den Wettbewerb einschränken, weil Kunden dadurch gehindert würden, Leistungen verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren – obwohl das für sie unter Umständen günstiger wäre.

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte die Bedeutung des Konzerns: SAP-Software sei für Unternehmen in Europa und weltweit von zentraler Bedeutung. Besonders bekannt ist SAP für seine ERP-Software, die unter anderem Finanzverwaltung, Personalwesen und Projektmanagement unterstützt.

Die Kommission verwies außerdem darauf, dass SAP-Programme entweder vor Ort auf Servern der Kunden oder über die Cloud betrieben werden können. Damit die Anwendungen einsatzbereit bleiben, bietet SAP Geschäftskunden etwa regelmäßige Updates und technische Unterstützung an.

Kritik an Kündigungsbedingungen

Die Kommission bemängelte außerdem, dass Kunden Support- und Wartungsverträge für ungenutzte Softwarelizenzen nicht ohne Weiteres beenden konnten. Damit hätten sie weiter für Leistungen zahlen müssen, die sie gar nicht mehr wollten. Wer nach einer Unterbrechung erneut SAP-Dienste buchen wollte, sollte laut den Vorwürfen zusätzlich eine Wiederaufnahmegebühr sowie Nachzahlungen leisten.

Brüssel sah darin Anhaltspunkte dafür, dass SAP seine Kunden ausbeuten könnte.

SAP sagt Änderungen zu

Nach Angaben der EU hat sich SAP nun unter anderem verpflichtet, Kunden künftig mehr Freiheit bei der Auswahl von Wartungs- und Supportanbietern einzuräumen. So sollen verschiedene Bereiche einer SAP-Systemlandschaft auch von unterschiedlichen Dienstleistern betreut werden können.

Darüber hinaus will SAP in seinen Verträgen klarer ausweisen, wie lange die ursprüngliche Lizenzlaufzeit ist, in der Kunden ihre Supportverträge nicht kündigen können. Außerdem soll nicht mehr jeder zusätzliche Lizenzkauf automatisch eine neue Laufzeit auslösen.

Kunden sollen ihre Lizenzen sowie die dazugehörigen Wartungs- und Supportleistungen in bestimmten Fällen kündigen dürfen – etwa bei Insolvenz, bei erheblichem Personalabbau oder wenn eine Implementierung der Software scheitert und SAP dafür verantwortlich ist.

Zudem dürfen Kunden, die nach einer Unterbrechung zu Wartung und Support durch SAP zurückkehren, keine Verwaltungs- oder Wiederaufnahmegebühren mehr berechnet bekommen.

Zusagen gelten weltweit für zehn Jahre

Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungen für verbindlich erklärt. Ob SAP tatsächlich gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, stellt die Behörde damit ausdrücklich nicht fest.

SAP muss die Zusagen nun weltweit über einen Zeitraum von zehn Jahren einhalten. Sollte der Konzern gegen die Zusagen verstoßen, drohen erhebliche Sanktionen. Möglich wären laut Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder tägliche Zwangsgelder in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.

Ribera wertete die Entscheidung zugleich als Signal an marktstarke Digitalkonzerne: Dominierende Unternehmen dürften ihre Stellung nicht missbrauchen, um Nutzer zulasten von Wahlfreiheit und Innovation an sich zu binden. Die Auflagen seien auch als Warnung vor ähnlichen Praktiken auf Cloud-Märkten zu verstehen.

SAP hatte die Vorwürfe bereits im September zurückgewiesen und erklärt, die eigenen Richtlinien und Maßnahmen stünden aus Unternehmenssicht vollständig im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht. Zugleich betonte der Konzern, die Bedenken der Kommission ernst zu nehmen und eng an einer Lösung mitzuarbeiten. Wesentliche Auswirkungen auf die Finanzlage erwarte SAP nicht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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