Wirtschaft

Ritter Sport vs. Haferriegel: So heftig ist der Streit

Quadrat-Zoff vor Gericht: Ritter Sport bekommt Rückenwind – droht jetzt sogar Ärger für Klassiker wie Knoppers?

01.11.2026, 04:00 Uhr

OLG Stuttgart entscheidet im Streit um quadratischen Haferriegel

Im Markenstreit zwischen Ritter Sport und der Mannheimer Wacker GmbH fällt das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag um 13.30 Uhr sein Urteil. Hintergrund ist der Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“, gegen den Ritter Sport vorgeht. Der Schokoladenhersteller sieht durch das Produkt seine Markenrechte verletzt. Bereits in der Verhandlung Mitte Oktober hatte das Gericht erkennen lassen, dass es eher der Argumentation von Ritter Sport folgt – anders als zuvor das Landgericht Stuttgart.

Worum geht es?

Wacker brachte den Haferriegel im November 2024 auf den Markt. Nach Angaben von Geschäftsführer Matteo Wacker orientiert sich die Verpackung am Mannheimer Stadtbild, das für seine quadratische Struktur bekannt ist. Dennoch weist die Aufmachung Ähnlichkeiten mit der bekannten Ritter-Sport-Verpackung auf – auch wenn das Produkt kleiner ist als die klassische 100-Gramm-Tafel und längere Seitenlaschen besitzt.

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen erstmals Post von Ritter Sport, später folgte die Klage. Der Schokoladenhersteller verlangt laut Gericht nicht nur Schadenersatz, sondern auch, dass die bisherige Verpackung nicht weiter verwendet wird und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden muss.

Auf welche Rechte beruft sich Ritter Sport?

Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Form und Gestaltung des Riegels gegen die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung des Unternehmens verstoßen. Nach Ansicht des Herstellers sind Schokolade und Müsliriegel vergleichbare Produkte: Sie richteten sich an dieselben Käufer und würden in ähnlichen Situationen konsumiert. Deshalb bestehe die Gefahr, dass Verbraucher die Produkte gedanklich miteinander verknüpfen.

Oberlandesgericht verhandelt über Berufung von Ritter Sport
Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht – die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht. Quelle: Bernd Weißbrod/dpa

Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine neutrale Verpackungsform für Schokolade eingetragen – ohne Aufdruck, aber mit den charakteristischen Seitenlaschen und der typischen Knicknaht auf der Rückseite.

Wie verteidigt sich Wacker?

Wacker-Chef Matteo Wacker betont, dass es sich bei den „Monnemer Quadraten Bio“ nicht um Schokolade handle. Im Handel würden Schokoladenprodukte und Haferriegel zudem in unterschiedlichen Warengruppen angeboten: Schokolade einerseits, Cerealienprodukte andererseits. Aus seiner Sicht erfüllen beide Artikel außerdem unterschiedliche Bedürfnisse – hier eine Süßigkeit, dort ein sättigender Snack.

Einschätzung des Oberlandesgerichts

Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass das Gericht die Verpackungen für „überdurchschnittlich ähnlich“ hält. Nach seiner Einschätzung besteht Verwechslungsgefahr, zumal beide Produkte einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten. Er verwies darauf, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten und besonders in kleineren Läden oft nahe beieinander angeboten würden. Zudem würden beide häufig als Zwischenmahlzeit oder schnelle Energiequelle direkt aus der Packung gegessen.

Da Ritter Sport der Nutzung der Gestaltung nicht zugestimmt habe, liege nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen das Markengesetz nahe.

Wie beurteilt ein Markenrechtsexperte den Fall?

Der Stuttgarter Markenrechtler Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud teilt die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgerichts. Mit Blick auf die Rechtsprechung europäischer Gerichte seien Schokolade und Getreideprodukte wie Müsliriegel markenrechtlich als ähnliche Waren einzuordnen. Zusammen mit den aus seiner Sicht vergleichbaren Verpackungen spreche das für eine Verwechslungsgefahr.

Welche Folgen hätte ein Erfolg von Ritter Sport?

Nach Einschätzung von Kohl würde ein Urteil zunächst nur für die beteiligten Unternehmen gelten, also für Ritter Sport und Wacker. Ein Vorgehen gegen bekannte quadratische Süßwaren wie Hanuta oder Knoppers hält er jedoch für wenig wahrscheinlich. Zwar bewegten sich auch diese Produkte im Bereich ähnlicher Waren, doch seien sie seit Jahrzehnten etabliert und verfügten über eine eigenständige, hohe Bekanntheit.

Die Hersteller Ferrero und Storck wollten sich auf Anfrage nicht zu möglichen Folgen des Verfahrens äußern.

Was sagen Verbraucherschützer?

Die Bundesverbraucherhilfe stellt sich in dem Verfahren auf die Seite von Wacker. Nach ihrer Ansicht würde ein mögliches Urteil gegen den Haferriegel nicht automatisch bedeuten, dass andere quadratische Produkte ebenfalls unzulässig wären. Dennoch habe der Fall Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Wird der Schutz einer bestimmten Verpackungsform auf weitere Produktgruppen ausgeweitet, könne für Hersteller unklar werden, welche Gestaltung überhaupt noch rechtssicher nutzbar ist. Der Verband spricht sich deshalb für eine praktikablere Auslegung des Markenrechts aus.

Ist der Rechtsstreit damit beendet?

Der Senat will sein Urteil am 5. November verkünden. Ob der Fall damit endgültig abgeschlossen ist, bleibt offen. Grundsätzlich könnte das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen. Sollte das nicht geschehen, hätte eine unterlegene Partei noch die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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