Bayern

Wiesn-Zelte dürfen jetzt doch aufgebaut werden

Oktoberfest-Zoff vor Gericht – doch die Wiesn-Zelte dürfen trotzdem gebaut werden. Warum der Eilantrag jetzt scheiterte.

18.06.2026, 10:20 Uhr

Die Vorbereitungen für das Münchner Oktoberfest können trotz des laufenden Rechtsstreits wie geplant weitergehen: Der Aufbau der Festzelte darf stattfinden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirts ab, mit dem erreicht werden sollte, dass die Betreiber von zwei großen Zelten vorerst nicht zur Wiesn zugelassen werden.

Damit kann die Stadt München das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen. Der Aufbau der Festhallen soll am 29. Juni beginnen.

Hintergrund ist ein Streit um die Vergabepraxis der Stadt. Der Münchner Wirt Alexander Egger hatte die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern angegriffen und verlangt, die Zuteilung der beiden großen Festzelte zu überprüfen. Aus seiner Sicht müssten die Oktoberfest-Zelte, über deren Vergabe die Stadt entscheidet, nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden.

Die Vergabekammer Südbayern hatte das zurückgewiesen. Dagegen legte Egger Rechtsmittel beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Zusätzlich beantragte er im Eilverfahren, dass die Betreiber von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zugelassen werden.

In der grundsätzlichen Frage, ob die Zulassungsverträge für gastronomische Großbetriebe beim Oktoberfest 2026 europaweit ausgeschrieben werden müssen, legte sich das Gericht zunächst nicht fest. Nach Auffassung des Gerichts ist dafür eine weitergehende Prüfung nötig; die Frage sei derzeit offen.

Allerdings stellte das Gericht klar, dass eine von Egger geforderte europaweite Ausschreibung samt anschließendem Aufbau einer großen Festhalle für die diesjährige Wiesn aus zeitlichen Gründen nicht mehr umsetzbar wäre. Das Oktoberfest beginnt am 19. September.

Egger hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Er fordert nach eigenen Angaben transparente, objektive und faire Kriterien bei der Vergabe der begehrten Festzeltplätze, damit alle geeigneten Bewerber eine gleichberechtigte Chance auf ein großes Zelt erhalten. Egger betreibt bislang ein kleines Wiesn-Zelt und hatte sich Medienberichten zufolge erfolglos um ein großes Festzelt beworben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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