Bundesnetzagentur rügt Ebay wegen DSA-Verstößen – Unternehmen weist Vorwürfe zurück
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur setzt Ebay mehrere Vorgaben des europäischen Digital Services Act (DSA) nicht ausreichend um. Wie die Behörde in Bonn mitteilte, seien benutzerfreundliche Melde- und Abhilfeverfahren auf der Plattform nicht korrekt ausgestaltet. Nutzer könnten vermeintlich rechtswidrige Inhalte demnach nicht so einfach melden, wie es die EU-Regeln verlangen.
Kritik gibt es außerdem am Umgang mit Maßnahmen gegen Nutzer, etwa wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. In solchen Fällen müssten Betroffene laut Behörde „klar, verständlich und präzise“ über die Gründe informiert werden. Nur so könnten sie die Entscheidungen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen.
Ein weiterer Beanstandungspunkt betrifft die Rückverfolgbarkeit von Händlern. Nach Ansicht des bei der Bundesnetzagentur angesiedelten Digital Service Coordinators (DSC) sind verpflichtende Angaben, etwa verlässliche Kontaktmöglichkeiten, bei Ebay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar. Diese Informationen sollen Verbraucher besser vor Betrug im Online-Handel schützen.
Die Behörde fordert Ebay auf, die festgestellten Defizite zu beseitigen. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, könnten weitere Maßnahmen folgen – bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes. Der DSC ist sowohl Beschwerdestelle für Verbraucher als auch Koordinierungs- und Aufsichtsstelle für Online-Plattformen.
Ebay weist die Vorwürfe jedoch zurück. Das Unternehmen erklärte, es nehme seine Verpflichtungen aus dem Digital Services Act „sehr ernst“ und sei der Auffassung, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt zu haben. Das laufende Verfahren betreffe aus Sicht von Ebay einzelne DSA-Vorgaben, darunter den „Notice-and-Action“-Mechanismus sowie die Darstellung bestimmter Informationen zu gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufern. Mit der Bundesnetzagentur stehe man dazu in engem und konstruktivem Austausch und wolle den Dialog im weiteren Verlauf fortsetzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber