Nach starkem Druck aus der US-Gasbranche plant die EU-Kommission, die Durchsetzung bestimmter Klimaschutzauflagen für die Öl- und Gasindustrie vorübergehend abzuschwächen. Die Behörde empfiehlt den Mitgliedstaaten konkret, in den kommenden drei Jahren keine Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen einzelne EU-Vorgaben zu Methanemissionen verstoßen. Nach Darstellung der Kommission müssen nationale Gerichte solche Empfehlungen in Streitfällen berücksichtigen.
Methan ist ein besonders klimaschädliches Treibhausgas und trägt zudem zur Luftverschmutzung bei. Es entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Deponien sowie bei der Förderung und Verarbeitung von Öl und Gas. In der EU gelten seit 2024 Regeln, die den Ausstoß von Methan im Energiesektor verringern sollen.
Nachweis über gleichwertige Kontrolle
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen bei bestimmten Lieferverträgen belegen, dass Produzenten im Herkunftsland ihre Methanemissionen mindestens so sorgfältig überwachen und dokumentieren, wie es innerhalb der EU vorgeschrieben ist. Die Verordnung verlangt außerdem, dass die Mitgliedstaaten Strafregelungen für Verstöße schaffen. Nach Angaben der Kommission haben die meisten Länder diese Vorgabe bislang jedoch nicht umgesetzt.
Aus Sicht der Behörde führt das dazu, dass Unternehmen die Risiken beim Einkauf möglicherweise nicht regelkonformen Erdöls oder Erdgases nur schwer einschätzen können. Die Vorschriften selbst bleiben zwar bestehen, betont die Kommission. Für Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 sollen jedoch faktisch keine Konsequenzen drohen.
Als weiteren Grund nennt Brüssel die angespannte Lage im Nahen Osten. Diese beeinträchtige rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa ein Fünftel des globalen Ölverbrauchs. Wie lange die Krise andauern werde, sei derzeit nicht absehbar.
Denkfabrik sieht Festhalten am Grundsatz
Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives wertete die Empfehlung der EU-Kommission als Versuch der Schadensbegrenzung. Die Behörde habe Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU aufgegriffen, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Schwäche ausgelegt werden könnte. Das würde nach ihrer Einschätzung auch die Autorität der EU bei den Regeln für den eigenen Binnenmarkt untergraben.
Positiv sei, dass die Kommission die Gesetzgebung nicht erneut grundsätzlich aufschnüre. Durch den vorübergehenden Verzicht auf Sanktionen verliere die Verordnung jedoch einen Teil ihrer praktischen Wirkung und büße an Durchsetzungskraft ein.
Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen
Kritik kommt auch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie beanstandet insbesondere die Empfehlung der Kommission dazu, wie nachvollzogen werden soll, ob Importe die Anforderungen tatsächlich erfüllen. Zudem fordert die Organisation klare Qualitätsstandards und wirksame Kontrollen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner warnte, ohne Nachbesserungen und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in wichtigen Exportregionen könnte die Verordnung ihr Ziel verfehlen. Dann würden am Ende ausgerechnet jene begünstigt, die am längsten gegen die Regeln lobbyiert hätten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber