Wirtschaft

Metaller-Warnstreik: Das gilt jetzt

Warnstreik am Sonntag? Die IG Metall zieht trotzdem los – was jetzt in den Betrieben passiert und wer mitmachen darf.

30.10.2026, 04:00 Uhr

Bei den Tarifgesprächen in der deutschen Metall- und Elektroindustrie deutet alles auf Warnstreiks hin. Auch nach zwei Verhandlungsrunden konnten sich die IG Metall und die Arbeitgeber nicht auf einen neuen Abschluss für rund 3,7 Millionen Beschäftigte verständigen. Das erste Angebot der Arbeitgeber lag aus Sicht der Gewerkschaft deutlich unter der Inflation und wurde sofort zurückgewiesen. Ab Sonntag sollen daher vorbereitete Warnstreiks beginnen. Betroffen wären zentrale Industriezweige wie Autoindustrie, Maschinenbau, Elektrobranche und Metallverarbeitung.

Wie wahrscheinlich sind Warnstreiks?

Nach den zweiten regionalen Verhandlungen ist keine Annäherung erkennbar. Deshalb gelten kurzfristige Warnstreiks als sicher. Dass der erste Aktionstag auf einen Sonntag fällt, spielt dabei keine große Rolle. Die IG Metall hat in früheren Tarifrunden Warnstreiks häufig mit sogenannten Mitternachtsaktionen in Betrieben mit Nachtschichten gestartet. Erste Arbeitsniederlegungen sind bereits angekündigt, in der kommenden Woche dürften Tausende Beschäftigte zeitweise die Arbeit niederlegen. Seit der Wiedervereinigung gab es nach Angaben der Arbeitgeber nur drei Tarifrunden in der Metall- und Elektroindustrie ohne Warnstreiks. Zuletzt war das 2020 während der Corona-Pandemie der Fall.

Wie groß könnten die Aktionen werden?

Wie lange und wie intensiv die Warnstreiks ausfallen, ist derzeit offen. Fest steht aber, dass es im gesamten Bundesgebiet Aktionen geben dürfte. Nach Angaben von Gesamtmetall beteiligten sich in der vergleichsweise ruhigen Tarifrunde 2024 knapp 290.000 Beschäftigte in rund 1.600 Betrieben an Warnstreiks an elf Tagen. Die IG Metall sprach damals von mehr als 600.000 Teilnehmern. Organisiert werden die Warnstreiks von den Bezirken der Gewerkschaft. Zwischen ihnen besteht auch ein gewisser Wettbewerb darum, wo sich zuerst ein Kompromiss mit den Arbeitgebern abzeichnet. Traditionell wird in einem sogenannten Pilotbezirk ein Abschluss erzielt, der anschließend auf andere Regionen übertragen wird.

Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektro: Herz der deutschen Industrie. (Symbolbild) Quelle: Carsten Rehder/dpa

Was ist ein Warnstreik?

Ein Warnstreik ist eine zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegung während laufender Tarifverhandlungen. Anders als bei einem unbefristeten Streik ist dafür keine vorherige Urabstimmung unter den Mitgliedern nötig. Voraussetzung ist, dass die Friedenspflicht aus dem alten Tarifvertrag beendet ist und dass mit dem Streik nur Forderungen verfolgt werden, die tariflich geregelt werden können. Außerdem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Warnstreiks sollen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen und gleichzeitig den Zusammenhalt der Beschäftigten stärken. In der Vergangenheit konnte die IG Metall während solcher Aktionen regelmäßig auch neue Mitglieder gewinnen.

Wer darf mitmachen?

Teilnehmen dürfen grundsätzlich alle Beschäftigten des betroffenen Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind. Etwas komplizierter ist die Lage bei Leiharbeitern, weil für sie oft andere Tarifverträge gelten. Sie dürfen jedoch nicht als Ersatz für Streikende eingesetzt werden. Nach Angaben der IG Metall haben sich große Zeitarbeitsverbände zudem verpflichtet, keine Leihkräfte als Streikbrecher bereitzustellen. Theoretisch könnten diese Beschäftigten an andere Einsatzorte versetzt werden, praktisch kommt das wegen der kurzen Dauer von Warnstreiks aber kaum vor.

Was müssen Beschäftigte tun, wenn sie teilnehmen wollen?

Im Grundsatz reicht es, sich dem Warnstreik anzuschließen. Eine Abmeldung beim Vorgesetzten oder im Zeiterfassungssystem ist nicht notwendig, weil die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks ruht. Daraus folgt auch, dass der Arbeitgeber Teilnehmer eines rechtmäßigen Warnstreiks nicht sanktionieren darf. Abmahnungen oder Kündigungen kommen nur bei einem rechtswidrigen Streik oder bei individuellen Pflichtverletzungen in Betracht. In solchen Fällen könnten Betroffene mit Unterstützung der Gewerkschaft dagegen vorgehen.

Gibt es während des Warnstreiks weiter Lohn?

Nein. Während eines Warnstreiks ruht das Arbeitsverhältnis vorübergehend, deshalb muss der Arbeitgeber für diese Zeit kein Entgelt zahlen. Bei kurzen Warnstreiks von wenigen Stunden gibt es in der Regel auch kein Streikgeld. Erst wenn ein Arbeitskampf länger andauert oder die Gewerkschaft 24-Stunden-Warnstreiks ausruft, können Mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung haben.

Wie hoch kann das Streikgeld ausfallen?

Die Höhe orientiert sich an der Dauer der Mitgliedschaft und am Gewerkschaftsbeitrag. Ein Beispiel aus dem Rechner der IG Metall: Wer seit mehr als fünf Jahren Mitglied ist, 5.000 Euro brutto im Monat verdient und daraus 50 Euro Beitrag zahlt, könnte mit 700 Euro Streikgeld pro Woche rechnen. Darauf fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Wer unter denselben Bedingungen erst seit drei Monaten Mitglied ist, käme auf 600 Euro pro Woche.

Dürfen Streikende den Betrieb blockieren?

Nein. Blockaden, die arbeitswillige Beschäftigte oder Kunden am Betreten des Betriebs hindern, sind unzulässig. Auch die Besetzung des Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze ist rechtswidrig.

Symbolbild: Metall- und Elektroindustrie als Kernbereich der deutschen Wirtschaft.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen