Politik

Soldat verweigert Corona-Impfung – Darum wird’s heftig

Impfpflicht weg, der Prozess bleibt: Warum ein Bundeswehrsoldat wegen der verweigerten Corona-Spritze weiter vor Gericht steht.

30.10.2026, 03:30 Uhr

Mehr als vier Jahre nach der verweigerten Corona-Impfung eines Bundeswehrsoldaten beschäftigt der Fall erneut die Justiz. Am Freitag um 11.00 Uhr soll das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg prüfen, ob der Offizier den Gehorsam gegenüber dem Impfgebot rechtmäßig verweigert hat. Für das Verfahren ist bislang nur ein Sitzungstag vorgesehen. Gegen die Entscheidung sind keine regulären Rechtsmittel mehr möglich.

Einsatz an der Infanterieschule in Hammelburg

Nach den Vorwürfen der Anklage nahm der Mann Anfang Januar 2022 an einem Lehrgang an der Infanterieschule des Heeres im unterfränkischen Hammelburg teil. Weil er sich dort nicht gegen Covid-19 impfen ließ, wurde er von einem Oberstabsarzt untersucht. Dabei sollte geklärt werden, ob medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.

Da laut Untersuchung keine gesundheitlichen Einwände bestanden, wurde die Aufforderung zur Impfung erneut ausgesprochen. Der Oberleutnant lehnte die Injektion jedoch weiterhin ab. In der Folge wurde er aus dem Lehrgang herausgenommen und zu seiner Heimatkompanie zurückversetzt. Auch dort verweigerte er nach Angaben der Anklage die Impfung. Der Fall landete schließlich vor Gericht, weil für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während der Pandemie eine sogenannte Duldungspflicht für die Covid-19-Impfung galt.

Freispruch in zwei Instanzen

Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den Angeklagten im September 2023 vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung frei. Das Gericht begründete dies unter anderem mit Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit der Impf-Anordnung, auch vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen und bekannt gewordener möglicher Nebenwirkungen.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein, sodass der Fall im Januar vor dem Landgericht Schweinfurt verhandelt wurde. Dort blieb die Berufung ohne Erfolg. Nach Auffassung der Kammer handelte der Soldat nicht schuldhaft, weil er sich ernsthaft und dauerhaft auf die Gewissensfreiheit berufen habe.

Mit diesem Urteil wollte sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht abfinden und legte Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. In anderen Verfahren waren bundesweit bereits mehrere Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfungen zu Geldstrafen verurteilt worden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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