Nach jahrelangen Verhandlungen über Fluggastrechte in der EU steht fest: An den bisherigen Entschädigungen bei Flugverspätungen ändert sich im Kern nichts. Wer mit mindestens drei Stunden Verzögerung ankommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Ausgleichszahlung verlangen. Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten verständigten sich zugleich auf mehrere Anpassungen.
Diese Änderungen sind vorgesehen
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Preisangaben bei der Buchung: Fluggesellschaften und Anbieter sollen Ticketpreise künftig standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich für Verbraucher transparenter machen. Günstige Tarife bleiben zwar möglich, aber Reisende sollen direkt sehen können, ob weitere Handgepäckkosten anfallen.
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Regeln fürs Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente künftig mit in die Kabine nehmen dürfen. Eine weitergehende Forderung des Europaparlaments setzte sich jedoch nicht durch: Fluggäste sollen also nicht automatisch zusätzlich zum persönlichen Gegenstand noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitnehmen dürfen.
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Gebühren und Sitzplätze: Kinder unter 14 Jahren sollen ohne Zusatzkosten neben ihren Eltern sitzen dürfen. Das gilt auch für Schwangere, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie für deren jeweilige Begleitung. Außerdem sollen Airlines verpflichtet werden, Schreibfehler im Namen auf Tickets kostenlos zu korrigieren und für bereits eingecheckte Fluggäste kostenlos einen Boardingpass auszudrucken.
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Information bei Problemen: Kommt es zu Schwierigkeiten, muss die Airline Passagiere laut EU-Angaben innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, welche Rechte sie haben und wie diese durchgesetzt werden können. Reisende sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die neuen Regeln gelten für Flüge von EU-Airlines sowie für Verbindungen von außereuropäischen Fluggesellschaften, wenn der Abflug in der EU erfolgt.
Was künftig bei Verspätungen gilt
Besonders heftig wurde über Entschädigungen bei Flugverspätungen gestritten. Einige Mitgliedstaaten wollten, dass Zahlungen künftig erst ab vier Stunden Verspätung fällig werden und zudem niedriger ausfallen.
Sollte die Einigung formell bestätigt werden, bleibt es nun im Wesentlichen beim bisherigen System: Ab drei Stunden Verspätung besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer
Diese Schwellen sollen auch dann gelten, wenn ein Flug ganz gestrichen wird – vorausgesetzt, die Streichung erfolgt weniger als 14 Tage vor dem Abflug. Voraussetzung bleibt außerdem, dass die Fluggesellschaft die Verspätung oder den Ausfall zu verantworten hat.
Reaktionen aus Deutschland
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie verwies auf Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa beim leichteren Preisvergleich durch transparente Handgepäckkosten und bei den Informationspflichten der Airlines. Dass die Höhe der Entschädigungszahlungen unangetastet bleibt, wertete sie als wichtigen Verhandlungserfolg.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Entschädigungen weiter schon ab drei Stunden Verspätung möglich bleiben. Nach dpa-Informationen brachten Deutschland und Frankreich dazu Anfang Juni einen gemeinsamen Vorschlag ein.
Auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. Ziel Deutschlands sei es gewesen, eine Balance zwischen Verbraucherschutz und den wirtschaftlichen sowie betrieblichen Anforderungen der Luftverkehrswirtschaft zu finden.
So bewerten Abgeordnete die Einigung
Auch aus dem Europaparlament kamen überwiegend positive Reaktionen. Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, erklärte, die Reform sei zwar nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht habe. Dennoch sei sie eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an Versuche einzelner Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen. Nach seinen Worten konnte das Parlament verhindern, dass Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden. Zudem werde es leichter, Rechte tatsächlich durchzusetzen.
Jan-Christoph Oetjen (FDP) betonte ebenfalls, dass ein Abbau von Passagierrechten verhindert worden sei. Zugleich gebe es Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Besonders wichtig sei, dass Airlines bei Verspätungen künftig aktiv eine Nachricht an Passagiere schicken müssen, in der genau erklärt wird, welche Rechte bestehen und wie diese eingefordert werden können.
Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, verwies darauf, dass im bislang geltenden Recht etliche Urteile zu Fluggastrechten nicht berücksichtigt seien und Airlines bei versteckten Extragebühren kreativer geworden seien. Gerade deshalb sei es wichtig gewesen, die Regeln anzupassen. Als Fortschritt nannte sie unter anderem die klare Anleitung für betroffene Fluggäste, wie sie ihre Entschädigung beantragen können.
Das sagen Verbände
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, bezeichnete die Fluggastrechte als weiterhin „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. Bundesregierung und Europaparlament hätten erfolgreich dafür gesorgt, dass das bisherige Schutzniveau für Verbraucher erhalten bleibe. Zugleich forderte Pop, die EU müsse Individualreisende künftig besser vor den Folgen von Insolvenzen von Fluggesellschaften schützen.
Deutlich zurückhaltender reagierte die Luftverkehrswirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sprach mit Blick auf die Drei-Stunden-Schwelle von einem Versäumnis. Für Mittel- und Langstreckenflüge sei es kaum möglich, in so kurzer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren, erklärte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. In einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld drohe den Airlines damit eine Doppelbelastung aus Entschädigungszahlungen und den Kosten für Ersatzmaschinen.
Wie es nun weitergeht
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formell bestätigt werden. Das gilt allerdings als Formalie. Sobald die neuen Regeln in Kraft sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, um sie umzusetzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber