Wirtschaft

Jetzt fix: Bundesrat startet E-Auto-Prämie

Jetzt ist es fix: Die neue E-Auto-Prämie gilt rückwirkend ab 1. Januar – und der Bundesrat hat es endgültig besiegelt.

08.05.2026, 14:54 Uhr

Das neue Förderprogramm für Elektrofahrzeuge kann wie vorgesehen auch rückwirkend für Zulassungen ab dem 1. Januar genutzt werden. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in Berlin zugestimmt.

Beantragt werden kann die staatliche Unterstützung von Privatpersonen, die ein reines Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein E-Auto mit Range Extender kaufen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeugtyp und persönlicher Situation und liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese liegen bei 80.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

Förderung für reine Elektroautos startet bei 3.000 Euro

Für vollelektrische Fahrzeuge beträgt die Grundförderung 3.000 Euro. Haushalte mit einem Einkommen von höchstens 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, bei maximal 45.000 Euro sind es 5.000 Euro. Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss pro Kind um 500 Euro, insgesamt jedoch um höchstens 1.000 Euro.

Die Möglichkeit, die Förderung rückwirkend ab Jahresbeginn zu nutzen, wurde an das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen gekoppelt. Deshalb stimmte der Bundesrat nicht in einem eigenen Verfahren ausschließlich über die E-Auto-Prämie ab. Über die konkreten inhaltlichen Ausgestaltungen der neuen Kaufprämie mussten Bundestag und Bundesrat nicht gesondert entscheiden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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