Die EU reagiert auf die anhaltende Energiekrise mit vorübergehend gelockerten Regeln für staatliche Beihilfen. Dadurch können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sowie die Landwirtschaft, Fischerei und den Verkehrssektor gezielter entlasten. So sollen etwa Stromkosten für energieintensive Betriebe stärker abgefedert und Bauern bei den gestiegenen Ausgaben für Dünger und Treibstoff unterstützt werden. Der neue Beihilferahmen der EU-Kommission gilt bis Ende Dezember.
Wie bei staatlichen Hilfen üblich, müssen die Länder geplante Maßnahmen in Brüssel anmelden. Die Kommission kündigte an, Anträge zügig zu prüfen.
Ziel: Folgen der Krise begrenzen
Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte, dass der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft weiter notwendig sei. Zugleich machten die zuletzt gestiegenen Energiepreise rasches Handeln erforderlich. Mit dem neuen Rahmen sollen die Belastungen in wichtigen Bereichen wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr gedämpft werden.
Künftig dürfen die Mitgliedstaaten den Strompreis für energieintensive Unternehmen mit bis zu 70 Prozent bezuschussen. Bislang lag die Obergrenze bei 50 Prozent. Schon im vergangenen Sommer hatte die EU-Kommission einen Beihilferahmen vorgestellt, der unter bestimmten Bedingungen direkte staatliche Zuschüsse zur Senkung der Strompreise ermöglicht.
Deutscher Industriestrompreis schon genehmigt
Deutschland will diese Grundlage nutzen, um besonders stromintensive Unternehmen mit einem vergünstigten Industriestrompreis zu unterstützen. Mitte April gab die EU-Kommission grünes Licht für das Vorhaben im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Geplant ist, den Preis für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent je Kilowattstunde zu deckeln.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums könnten rund 9.500 Betriebe profitieren, darunter Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas, Zement und Halbleiterproduktion. Die Industrie verweist seit längerem auf hohe Energiekosten im internationalen Vergleich.
Durch die nun befristet angepassten EU-Regeln wäre rechtlich sogar noch umfangreichere Unterstützung möglich. Automatisch folgt daraus aber keine weitere Aufstockung.
Hohe Belastung durch teure Düngemittel
Die neuen Vorgaben eröffnen außerdem zusätzliche Hilfen für Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr. Die EU-Staaten dürfen bis zu 70 Prozent der Mehrkosten für Kraftstoffe und Düngemittel übernehmen. Vor allem Stickstoffdünger ist stark vom Erdgaspreis abhängig. Wegen des Kriegs im Nahen Osten und der Sperrung der Straße von Hormus sind die Preise deutlich gestiegen. Nach Angaben der EU-Kommission kostet Stickstoffdünger in der EU derzeit rund 61 Prozent mehr als im Durchschnitt des Jahres 2024.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Montag am Rande eines Treffens der EU-Agrarminister in Luxemburg erklärt, Deutschland werde nun prüfen, welche Entlastungen für Landwirte möglich seien. Dabei müsse allerdings auch die Haushaltslage berücksichtigt werden.
Zusätzlich können die Mitgliedstaaten in diesen Bereichen künftig bis zu 50.000 Euro je Begünstigtem über ein vereinfachtes Verfahren bewilligen.
EU will Produktionsverlagerungen verhindern
Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass Unternehmen wegen hoher Energiepreise ihre Produktion aus der EU verlagern. Brüssel will damit Arbeitsplätze und wirtschaftliche Substanz in Europa sichern.
Zudem signalisierte die Kommission erneut, im Einzelfall auch weitere befristete Hilfen zu prüfen. Dazu könnten etwa Zuschüsse zu Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas gehören, wenn dadurch die gesamten Beschaffungskosten für Strom sinken.
Bereits nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU-Kommission zeitlich befristete Beihilfen erlaubt, um die Wirtschaft zu stützen und zugleich den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzubringen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion