Gericht befasst sich mit Augenscreenings bei dm
Während des Einkaufs von Windeln, Kosmetik oder Snacks für 14,95 Euro einen Augencheck machen lassen: Genau dieses Angebot der Drogeriekette dm beschäftigt nun die Justiz. Die Wettbewerbszentrale geht gegen den Service vor, den dm seit rund einem Jahr testweise in einigen Filialen anbietet. Das Landgericht Karlsruhe will sich heute ab 10.30 Uhr mit dem Fall befassen.
Dm hält das Angebot, das zusammen mit einem Partnerunternehmen umgesetzt wird, für rechtlich zulässig. Das Unternehmen betont, an einer gerichtlichen Klärung stark interessiert zu sein. Marketing- und Beschaffungschef Sebastian Bayer erklärte, man wolle vor allem Rechtssicherheit. Sollte dm vor dem Karlsruher Gericht unterliegen, kündigte das Unternehmen an, den Rechtsweg weiterzugehen.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale verstößt das Augenscreening gegen mehrere gesetzliche Regelungen, darunter das Heilpraktikergesetz. Der Verband, der auch Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in seinen Märkten keine Untersuchungen zur Erkennung von Augenkrankheiten durch Nicht-Ärzte durchführen lässt und solche Leistungen auch nicht bewirbt.
Die Wettbewerbszentrale will die Frage grundsätzlich gerichtlich klären lassen. Sie verweist darauf, dass die Wahrung medizinischer Standards ein wichtiger Bestandteil des Patientenschutzes sei. Ein weiterer Prozess ist bereits für November vor dem Landgericht Düsseldorf angesetzt. Dort steht der Kooperationspartner von dm im Mittelpunkt.

Dm plant mehr Standorte
Begonnen hatte dm mit dem Angebot in zunächst acht Filialen, in denen der Service weiterhin verfügbar ist. Nach Unternehmensangaben werden die Screenings etwa zur Früherkennung von Grünem Star (Glaukom) mithilfe Künstlicher Intelligenz ausgewertet und anschließend ärztlich überprüft. Gleichzeitig weist dm auf seiner Internetseite darauf hin, dass das Screening weder eine ärztliche Diagnose noch eine medizinische Untersuchung ersetzt.
Vor einigen Wochen hatte Bayer angekündigt, das Angebot auf 30 Filialen auszuweiten. Getestet werden soll dabei sowohl in ländlichen Gegenden Schleswig-Holsteins mit vergleichsweise geringer augenärztlicher Versorgung als auch in Großstädten, wie stark das Angebot jeweils genutzt wird.
Nach Angaben des Unternehmens wurde zudem die Darstellung des Services in den Märkten überarbeitet, damit Kundinnen und Kunden leichter erkennen, dass dort ein Augenscreening möglich ist. Bayer verwies darauf, dass es sich für einen Drogeriemarkt noch um eine eher ungewöhnliche Dienstleistung handle.
Konkrete Nutzungszahlen nennt dm bislang nicht. Nach Unternehmensangaben wird das Angebot jedoch positiv angenommen. Zugleich sei das Projekt Teil einer längerfristigen Strategie. Inzwischen hätten außerdem zwei Krankenkassen – eine gesetzliche und eine private – den Service in ihr Angebot aufgenommen und stellten ihn ihren Versicherten zur Verfügung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber