Zwei VW-Mitarbeiter, die sich nach Hinweisen auf mutmaßliche Missstände benachteiligt sahen, haben auch in zweiter Instanz keinen Schadenersatz zugesprochen bekommen. Das Landesarbeitsgericht wies ihre Klagen ab.
Nach Angaben des Gerichts fordern beide zusammen 7,5 Millionen Euro von Volkswagen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.
Zur Begründung erklärte die Vorsitzende Richterin, die Kläger hätten nicht ausreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und diese ihnen zu Unrecht verweigert worden sei. Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig, das die Klagen bereits im vergangenen Juni abgewiesen hatte. Schon damals sah das Gericht keinen hinreichend belegten Schaden durch mögliche Repressalien.
Die beiden Männer aus dem oberen Managementkreis von VW hatten angegeben, nach internen und später auch externen Hinweisen auf vermeintliche Missstände unter Druck gesetzt und benachteiligt worden zu sein. Nach Gerichtsangaben ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern von zwei Modellen der VW Nutzfahrzeuge.
Die Manager beriefen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und verlangten Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Nach Darstellung des Konzerns habe es keine Repressalien gegeben. Zudem habe zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen der beanstandeten Bauteile bestanden.
Neu äußerte sich VW nach dem Urteil auch ausdrücklich zustimmend. Das Unternehmen sehe seine Rechtsauffassung bestätigt, erklärte ein Vertreter der Rechtsabteilung im Gerichtssaal. Das Vorgehen der Kläger sei mit Blick auf das Hinweisgeberschutzgesetz „zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich“ gewesen.
Inzwischen hat VW den beiden Managern gekündigt. Auch gegen diese Kündigungen gehen sie gerichtlich vor.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion