Wirtschaft

Apple baut EU-Tracking-Abfrage radikal um

Apple kippt nach Werbe-Druck die iPhone-Tracking-Abfrage – was sich für Nutzer jetzt heimlich ändert, dürfte viele überraschen.

17.08.2026, 10:34 Uhr

Apple ändert App-Tracking-Abfrage in der EU

Apple passt nach Kritik von Wettbewerbsbehörden und anhaltendem Widerstand aus der Werbebranche die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und weiteren europäischen Ländern an. Zugleich endet damit die Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt. Über die Abfrage können Nutzer festlegen, ob Apps ihre Aktivitäten in anderen Diensten zu Werbezwecken erfassen dürfen. Während die Werbewirtschaft die Regelung seit Langem kritisiert, verweist Apple auf den Datenschutz der Nutzer.

Zu den Änderungen gehört, dass der Begriff „Tracking“ auf der Auswahlseite künftig nicht mehr auftaucht. Zudem können App-Anbieter Nutzer nach Ablauf eines Jahres erneut um Erlaubnis bitten, deren Aktivitäten in anderen Apps und auf Websites zu verfolgen. Auch die beiden Auswahlknöpfe werden neu angeordnet und umbenannt: Statt bisher oben „App-Tracking ablehnen“ und unten „Erlauben“ heißt es künftig oben „Erlauben“ und unten „Verbieten“.

Die neue Version der Abfrage soll ausschließlich Nutzern innerhalb der Europäischen Union angezeigt werden. Entscheidend ist dabei nicht das Herkunftsland, sondern ob sich die Nutzer aktuell im Gebiet der EU aufhalten.

Kartellwächter hatten Zweifel

Im vergangenen Herbst hatte Apple gewarnt, man könne sich wegen laufender Wettbewerbsverfahren gezwungen sehen, die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern ganz aufzugeben. Nun teilte der Konzern mit, gemeinsam mit dem Bundeskartellamt, weiteren europäischen Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission Änderungen erarbeitet zu haben, mit denen die verschiedenen Verfahren beigelegt werden.

Das Bundeskartellamt kam im Februar 2025 vorläufig zu der Einschätzung, dass die bisherige Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass die strengen Anforderungen nur für andere App-Anbieter galten, nicht aber für Apple selbst. Apple betont dagegen, die eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter. Nach Auffassung des Bundeskartellamts schloss das jedoch nicht aus, dass der Konzern Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder verbundenen Geräten zusammenführen und für Werbung nutzen könnte.

Inzwischen erklärte die Behörde, Apple gleiche die Abfragefenster für eigene Angebote und für Apps anderer Anbieter deutlich stärker an. Wegfallen sollen dabei Symbole und Formulierungen, die in der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter abschreckend wirken könnten. Die Fenster würden nun inhaltlich, sprachlich und optisch neutraler gestaltet. Zudem erhalten App-Entwickler und Inhalteanbieter mehr Raum, um zu erläutern, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Geschäftsmodell hat.

Ausnahme für Polen

Auch in anderen Ländern stand die Funktion im Fokus der Wettbewerbshüter. Die französische Kartellbehörde verhängte im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro gegen Apple. Auch die italienische Behörde AGCM sah in der App-Tracking-Abfrage einen Wettbewerbsverstoß und belegte den Konzern im vergangenen Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro.

Nach Angaben von Apple werden die Änderungen zunächst in den meisten europäischen Ländern umgesetzt. Für Polen gilt jedoch ein anderer Zeitplan. Dort befinde sich das Unternehmen weiterhin im Austausch mit der zuständigen Wettbewerbsbehörde.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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