Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Preiserhöhung für das Prime-Angebot von Amazon in Deutschland für unwirksam erklärt. Nach dem Urteil verstoßen die verwendeten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Transparenzgebot. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25.
Ausgangspunkt war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die bereits in den Vorinstanzen Erfolg hatte. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Preisanpassungsklausel beanstandet. Amazon legte dagegen Revision in Karlsruhe ein, blieb damit nun aber erfolglos.
Der Online-Händler hatte die Kosten für Prime im September 2022 erhöht, ohne zuvor eine ausdrückliche Zustimmung seiner Kundinnen und Kunden einzuholen. Beim Jahresabo stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro, beim Monatsabo von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon hatte den Schritt damals mit gestiegenen Kosten begründet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale waren Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.
Amazon teilte nach dem Urteil mit, den Prime-Beitrag vorübergehend für jene Kundinnen und Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert fortbesteht. Die betroffenen Mitglieder sollen laut Unternehmen vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informiert werden.
Wie mit bereits gezahlten Gebühren umgegangen wird, ist laut Amazon nicht Teil dieses Verfahrens. Darüber soll in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber