Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten steigt überdurchschnittlich
Menschen mit Schwerbehinderung sind von der anhaltenden Wirtschaftskrise deutlich stärker betroffen als andere Erwerbsgruppen. Das zeigt eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach lag die Arbeitslosenquote dieser Gruppe im Jahr 2025 bei zwölf Prozent und damit etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Quote aller zivilen Erwerbspersonen.
Nach DGB-Angaben waren im Juli 2026 rund 192.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht das einem Anstieg von 3,4 Prozent. Die allgemeine Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im selben Zeitraum dagegen nur um 0,9 Prozent.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte, dass der Verlust eines Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen besonders gravierende Folgen habe. Wer einmal arbeitslos werde, habe es beim beruflichen Wiedereinstieg deutlich schwerer als andere Betroffene – selbst dann, wenn eine gute Qualifikation vorhanden sei.
Gute Qualifikation, viele Hürden
Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass unter schwerbehinderten Arbeitslosen der Anteil ohne abgeschlossene Ausbildung bei 48 Prozent liegt. Bei anderen Arbeitslosen beträgt dieser Wert 55 Prozent. Nach Einschätzung des DGB spricht das dafür, dass fehlende Qualifikation nicht der Hauptgrund für die schlechteren Chancen am Arbeitsmarkt ist.
Als wesentliche Hindernisse nennt der Gewerkschaftsbund unter anderem Barrieren im Alltag, etwa für Rollstuhlnutzer, komplizierte Antragswege bei Unterstützungsleistungen sowie Vorbehalte in Unternehmen.
Vorgeschriebene Beschäftigungsquote oft verfehlt
In Deutschland sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten gesetzlich dazu verpflichtet, auch Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Ab einer Betriebsgröße von 60 Mitarbeitenden gilt eine Zielmarke von fünf Prozent.
Laut DGB arbeiteten 2024 rund 1,4 Millionen Menschen in entsprechenden Betrieben. Im Durchschnitt wurde die vorgeschriebene Quote jedoch nicht erreicht. Bei privaten Arbeitgebern lag sie bei 4,2 Prozent, im öffentlichen Dienst bei 6,1 Prozent. Insgesamt ergab sich damit ein Durchschnittswert von 4,7 Prozent.
Höhere Ausgleichsabgabe soll Druck erhöhen
Wenn Unternehmen die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Besonders deutlich fiel 2024 die Erhöhung in den Fällen aus, in denen trotz Beschäftigungspflicht kein einziger schwerbehinderter Mensch im Betrieb arbeitet: Der monatliche Betrag stieg hier laut DGB von 320 auf 815 Euro.
Piel sieht darin ein wirksames Instrument. Klare gesetzliche Regeln könnten durchaus etwas verändern, sagte sie. Dort, wo Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen würden, steige auch die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber