Wirtschaft

Achtung, Abzocke? Zoll trifft jetzt auch Billig-Pakete

Temu & Co. waren lange zollfrei – damit ist jetzt Schluss. Ab sofort kosten selbst Billig-Bestellungen extra. Der Grund überrascht.

01.07.2026, 00:15 Uhr

Günstige Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU könnten für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig spürbar teurer werden. Grund dafür sind neue Zollvorgaben in der Europäischen Union.

Neue Zollregeln für kleine Sendungen

Bislang waren Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro von Zollabgaben ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt nun. Künftig wird auch für solche günstigen Bestellungen eine Abgabe erhoben.

Vorgesehen ist eine Pauschale von 3 Euro je Warengruppe. Werden also etwa mehrere T-Shirts gemeinsam verschickt, fällt dafür einmalig diese Gebühr an. Kommt im selben Paket zusätzlich ein Artikel aus einer anderen Warengruppe hinzu, etwa ein Spielzeug, werden weitere 3 Euro fällig.

Müssen Kunden jetzt mehr bezahlen?

Fachleute gehen davon aus, dass die zusätzlichen Kosten überwiegend an die Käufer weitergegeben werden. Zwar müssen Händler oder Importeure die Abgabe anmelden und zunächst zahlen, sie können diese Belastung aber über den Verkaufspreis an die Kundschaft weiterreichen.

Gerade bei sehr billigen Produkten dürfte die neue Regelung ins Gewicht fallen. Marktbeobachter sehen bereits steigende Preise auf Online-Plattformen. Vor allem bei extrem günstigen Artikeln sei der Spielraum der Anbieter gering, sodass Verbraucher am Ende häufig die Mehrkosten tragen dürften.

Aus Sicht von Branchenvertretern trifft die Regelung auch seriöse Händler außerhalb Europas. Zugleich werde sich am sehr niedrigen Preisniveau mancher asiatischer Plattformen vermutlich dennoch nicht grundlegend etwas ändern.

Worauf sollten Verbraucher achten?

Der Zoll empfiehlt, vor dem Kauf genau zu prüfen, ob die neue Pauschale bereits im Preis enthalten ist oder ob die Zollabwicklung dem Käufer überlassen wird. In vielen Fällen übernimmt zwar der Paketdienst oder ein Kurierunternehmen die Abwicklung und streckt fällige Abgaben zunächst vor.

Allerdings können weitere Kosten hinzukommen. Neben dem Zoll fällt in der Regel auch Einfuhrumsatzsteuer an. Manche Zustelldienste verlangen zudem eine zusätzliche Servicegebühr für die Bearbeitung beim Zoll.

Verbraucherschützer raten außerdem dazu, vor der Bestellung genau hinzuschauen, von wo die Ware tatsächlich versendet wird. Hinweise finden sich oft in Versandinformationen, den AGB oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können darauf hindeuten, dass die Ware nicht aus der EU kommt.

Wichtig ist dabei: Der Firmensitz des Online-Händlers allein sagt nicht unbedingt etwas über den Versandort aus. Ein Anbieter kann zwar in der EU sitzen, die Ware aber dennoch aus einem Drittstaat verschicken.

Warum führt die EU die Abgabe ein?

Mit den neuen Regeln will die EU gegen die enorme Zahl günstiger Paketsendungen vorgehen. Nach Angaben der EU-Kommission kamen 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit geringem Warenwert in die EU, für die bislang kein Zoll anfiel. Das entspricht etwa 16 Millionen Paketen täglich und ist ein massiver Anstieg gegenüber 2022.

Nach Angaben eines ranghohen EU-Beamten stammen mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Sendungen aus China. Die Kommission betont jedoch, dass sich die Maßnahme nicht gezielt gegen ein bestimmtes Land richtet.

Hinzu kommt aus Sicht der EU ein weiteres Problem: Viele importierte Produkte erfüllen offenbar europäische Vorgaben nicht. Betroffen waren laut Kommission 2025 unter anderem Kosmetik, Elektronik, Spielzeug und Nahrungsergänzungsmittel. Die neuen Regeln sollen deshalb auch dabei helfen, Importe besser zu kontrollieren und europäische Unternehmen vor unfairer Konkurrenz zu schützen.

Könnte sich die Zustellung verzögern?

Die Paketbranche in Deutschland rechnet damit, dass es durch den zusätzlichen Prüfaufwand zu Verzögerungen kommen könnte. Hintergrund ist die Sorge, dass die Zollbehörden durch das höhere Kontrollaufkommen stärker belastet werden. Längere Freigabezeiten könnten sich dann auf die gesamte Zustellung auswirken.

DHL geht davon aus, dass der Großteil der Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bereits im Vorfeld über bestehende Systeme verzollt wird und deshalb normal zugestellt werden kann. Bei einem kleineren Teil der Pakete sei dies jedoch nicht der Fall. In solchen Fällen übernimmt der Dienstleister zunächst Steuern und Gebühren. Der Empfänger muss bei der Zustellung dann zusätzlich eine Pauschale von 7,50 Euro zahlen, plus die bereits verauslagten Abgaben.

Wird dadurch weniger in China bestellt?

Experten erwarten zunächst vor allem weniger einzelne Kleinsendungen mit niedrigem Warenwert aus Drittstaaten. Ob die Gesamtzahl der Pakete dadurch wirklich sinkt, ist allerdings unklar.

Große Plattformen dürften ihre Logistik anpassen. Dazu gehört, Lieferungen künftig stärker über Lager und Verteilzentren in Europa abzuwickeln. Beobachter weisen darauf hin, dass Anbieter wie Shein und Temu sich bereits teilweise auf die neuen Regeln einstellen und ihre Infrastruktur in Europa ausbauen.

Auch aus Sicht des Handelsverbands könnte die neue Abgabe Billigimporte aus Asien nur begrenzt bremsen. Wenn Waren in größeren Mengen per Container nach Europa gebracht und erst hier verteilt werden, fällt die neue Pauschale auf einzelne Internetbestellungen nicht mehr in derselben Form an.

Bleibt die 3-Euro-Pauschale dauerhaft?

Nicht vollständig. Zwar sollen auch günstige Warensendungen dauerhaft zollpflichtig bleiben. Die Pauschale von 3 Euro pro Warengruppe ist aber voraussichtlich nur als Übergangslösung gedacht und soll bis 1. Juli 2028 gelten.

In dieser Zeit will die EU eine neue digitale Plattform für Abwicklung und Kontrolle einführen. Dieses System soll mehr Daten verarbeiten und kompliziertere Berechnungen ermöglichen. Danach sollen grundsätzlich alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro nach den üblichen Zollsätzen behandelt werden — abhängig von Warenwert, Herkunft und Produktkategorie.

Zusätzlich ist ab 1. November noch eine weitere Bearbeitungsgebühr für online bestellte und in die EU eingeführte Produkte im Gespräch. Diese Regel ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Auch die konkrete Höhe der Gebühr steht bislang noch nicht fest.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen