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Sieg vor Gericht: Bushido schlägt Abou-Chakers Bruder

180.000-Euro-Zoff: Bushido und sein Ex-Manager liefern sich weiter Gerichtsstreit – jetzt klagt auch Arafats Bruder.

31.07.2026, 14:17 Uhr

Bushido hat in einem Streit um 180.000 Euro vor mehr als acht Jahren die Entlassung des Bruders seines früheren Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker angestoßen. Nun entschied das Arbeitsgericht Berlin weitgehend zugunsten des Rappers: Die Kündigungsschutzklage des 48-Jährigen wurde größtenteils abgewiesen. Weder Bushido noch der Kläger erschienen persönlich zur Verhandlung.

Konflikt seit dem Bruch 2018

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und sein einstiger Manager Arafat Abou-Chaker galten lange als erfolgreiches Duo im Musikgeschäft. Seit ihrer Trennung im Jahr 2018 sind sie jedoch in zahlreiche juristische Auseinandersetzungen verwickelt.

Der Bruder Abou-Chakers arbeitete damals als Objektbetreuer für eine Immobilienfirma, an der sowohl Bushido als auch Arafat Abou-Chaker beteiligt waren. Im März 2018 hob er 180.000 Euro vom Firmenkonto ab und übergab das Geld an seinen Bruder. Auf Betreiben Bushidos kündigte die Gesellschaft dem Mitarbeiter danach bis zum Sommer 2018 mehrfach.

Gericht sieht Vorwurf nicht widerlegt

Nach Angaben des Arbeitsgerichts war in dem Verfahren entscheidend, ob Bushido der Geldabhebung zugestimmt hatte, wie der Kläger behauptete. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der 48-Jährige den Vorwurf nicht ausreichend belegen konnte, Bushido habe dazu im August 2018 vor Gericht falsch ausgesagt. Das Arbeitsverhältnis sei daher durch eine fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs wirksam beendet worden – und zwar einen Tag nach der damaligen Verhandlung. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker
Die Zeiten, in denen Rapper Bushido (l) und Arafat Abou-Chaker Seite an Seite im Rampenlicht standen, sind lange vorbei. (Archivbild) Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Anwältinnen des Klägers hatten dagegen argumentiert, die Kündigung sei aus sachfremden Gründen erfolgt. Ihrer Darstellung nach sei eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter auf dem Rücken ihres Mandanten ausgetragen worden.

Strafverfahren gegen Abou-Chaker abgeschlossen

Die Folgen des Zerwürfnisses zwischen Bushido und seinem früheren Manager beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Im Zentrum stand dabei ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht, in dem es unter anderem um mögliche Gewalttaten und weitere Vorwürfe ging. Bushido trat dort als Zeuge und Nebenkläger auf; viele Anschuldigungen stützten sich auf seine Aussagen.

Nach rund dreieinhalb Jahren Prozessdauer wurde Arafat Abou-Chaker im Februar 2024 von den wichtigsten Vorwürfen freigesprochen. Verurteilt wurde der inzwischen 50-Jährige jedoch wegen heimlicher Gesprächsaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro, verteilt auf 90 Tagessätze zu je 900 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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