Streit um Szene aus "Falsche Bewegung": Kinski droht Wenders mit Klage
Im Konflikt um eine Nacktszene aus Wim Wenders’ Film "Falsche Bewegung" von 1975 spitzt sich die Lage zu. Nastassja Kinski, die zum Zeitpunkt der Dreharbeiten 13 Jahre alt war, verlangt die Entfernung der betreffenden Passage. Ihr Anwalt Christian Schertz kündigt rechtliche Schritte an, falls Wenders nicht bald reagiert. Zugleich steht eine größere Frage im Raum: Wie soll mit belastetem Filmerbe heute umgegangen werden?
Was plant Kinskis Anwalt?
Auslöser der aktuellen Debatte war Wenders’ Rede beim Deutschen Filmpreis. Dort sagte der Regisseur, er würde die Szene heute nicht mehr so drehen. Zugleich verteidigte er sein damaliges Handeln damit, dass der Film in einer anderen Zeit entstanden sei. Daraus leitete er die grundsätzliche Frage ab, wie mit historischen Filmen umzugehen sei, und regte eine Diskussion innerhalb der Deutschen Filmakademie an.
Kinskis Anwalt weist diese Darstellung zurück. Nach seiner Auffassung versucht Wenders damit, die Verantwortung von sich wegzuschieben. Schertz betont, nur der Regisseur selbst könne das Problem lösen, da es sich um seinen Film handle. Es gehe weder um Zensur noch um sogenannte "Cancel Culture", sondern um die Rechte seiner Mandantin.
Da Wenders nach Angaben des Anwalts seit Jahren kein persönliches Gespräch mit Kinski über die Szene führe, soll nun der juristische Weg folgen. Schertz erklärte, man werde noch kurzfristig eine Reaktion abwarten. Falls nicht zugesichert werde, dass die Szene entfernt wird, wolle man klagen. Begründet werde dies mit einer Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Minderjährige.

Worum geht es in der Szene?
Der Film erzählt von dem Schriftsteller Wilhelm, der durch Deutschland reist und unterwegs unterschiedlichen Menschen begegnet. Eine von ihnen ist die stumme Artistin Mignon, gespielt von Kinski.
In der umstrittenen Passage kehrt die Reisegruppe in einem verlassenen Haus ein. Wilhelm irrt nachts durch das Gebäude und landet nicht bei der Frau, die auf ihn wartet, sondern in Mignons Zimmer. In der etwa zwei Minuten langen Szene liegt ein weiblicher Körper auf einem Bett. Wilhelm entkleidet sich und legt sich, nur in Unterwäsche, dazu. Als Licht ins Bild kommt, erkennt er Mignon. Danach schlägt er ihr ins Gesicht und streicht ihr später über das Gesicht. Kinski ist dabei nur mit einem Slip bekleidet, der Oberkörper ist nackt. Im weiteren Verlauf wird angedeutet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist.
Warum empfindet Kinski die Szene als problematisch?
Nach Darstellung ihres Anwalts steht im Mittelpunkt, dass eine 13-jährige Darstellerin halbnackt gefilmt und in einen sexuellen Zusammenhang mit einem deutlich älteren Mann gesetzt wurde. Aus heutiger Sicht sei ein solches Vorgehen nicht vorstellbar. Zudem könne die Szene entfernt werden, ohne den Film wesentlich zu verändern.
Schertz sagte weiter, Kinski habe sich damals wie rückblickend mit der Situation überfordert gefühlt und vom Regisseur nicht geschützt gesehen. Die Szene sei mehrfach gedreht worden. Im Rückblick könne man erkennen, dass manches im eigenen Leben nicht in Ordnung gewesen sei und korrigiert werden müsse.
Kinski selbst hatte der Süddeutschen Zeitung gesagt, sie habe schon als 13-Jährige gespürt, dass etwas daran nicht stimmte. Außerdem kritisierte sie die Bedingungen am Set. Es sei ihr erster Film gewesen, Wenders ihr erster Regisseur, und sie habe sich von ihm nicht geschützt gefühlt. Später arbeitete sie mit ihm auch bei "Paris, Texas" zusammen.
Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders’ Äußerungen?
Bei der Verleihung des Ehrenpreises fragte Wenders öffentlich, ob eine Szene entfernt werden dürfe oder solle, wenn sie einer Schauspielerin im Nachhinein schade. Er stellte die Frage, ob man einen Film nachträglich kürzen könne, und sagte, er fühle sich mit diesem Problem ziemlich allein und zugleich ratlos.
Er warnte außerdem davor, dass eine Änderung des Films einen Präzedenzfall schaffen könnte. Wenn ein Werk nachträglich gekürzt werde, könne dies künftig auch bei vielen anderen Filmen geschehen. Deshalb wünsche er sich eine breitere Debatte und keine Entscheidung im Alleingang. Die Deutsche Filmakademie hat sich dazu bislang nicht öffentlich geäußert.
In der Filmbranche löste seine Rede dennoch deutliche Reaktionen aus. Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth schrieb in einem Instagram-Kommentar, es wäre ein großes Zeichen gewesen, wenn Wenders offen gesagt hätte, dass er einen Fehler gemacht und ein schutzloses 13-jähriges Kind nicht geschützt habe.
Wie sollte man mit problematischem Filmerbe umgehen?
Die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch bezeichnete die Frage, ob Geschichte im Nachhinein verändert werden könne oder solle, als grundsätzlich. Im Deutschlandfunk sagte sie, die Debatte berühre Themen wie politische Korrektheit und "Cancel Culture" und führe letztlich zu grundsätzlichen Fragen an Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte. Eine Auseinandersetzung darüber sei wichtig, eine nachträgliche Korrektur historischer Werke halte sie jedoch für problematisch, weil solche Filme auch Zeitdokumente seien.
Heleen Gerritsen, künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht direkt zum konkreten Fall. Sie betonte aber allgemein, dass historische Filme nicht nur bewahrt, sondern auch erforscht und sorgfältig vermittelt werden müssten. Wenn ältere Werke heute gezeigt würden, brauche es Einführungen, Gespräche, Texte oder kuratorische Hinweise, um Entstehungszeit und Wirkung einzuordnen. Das gelte besonders bei Filmen, die aus heutiger Sicht Fragen nach Machtverhältnissen, Darstellung und möglichen Verletzungen aufwerfen.
Regisseurin Julia von Heinz brachte auf Instagram eine Kontextualisierung der Szene ins Spiel. Sie schlug Triggerwarnungen und begleitendes Material vor, das von Archiven und Verleihern bereitgestellt werden könnte. Denkbar sei etwa ein Interview oder ein Essay mit Kinski, in dem sie ihre damaligen Erfahrungen schildert. Auch das symbolische Entfernen der Szene aus der Masterkopie bezeichnete sie als klare Geste. Zugleich riet sie Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.
Gab es vergleichbare Fälle?
Schertz verwies darauf, dass es beim Tatort "Reifezeugnis" von 1977 bereits eine Einigung mit dem NDR gegeben habe. Auch dort spielte Kinski eine Schülerin, die eine Beziehung zu ihrem Lehrer hat und nackt zu sehen ist.
Wenders selbst verwies in seiner Rede auf Steven Spielberg. Dieser hatte in "E.T." für eine überarbeitete Fassung zum 20-jährigen Jubiläum im Jahr 2002 die Waffen von Polizisten digital durch Walkie-Talkies ersetzen lassen, weil ihm die ursprüngliche Darstellung später nicht mehr gefiel. Spielberg bedauerte diese Änderung später allerdings und erklärte, Filme sollten nicht nachträglich durch den Blick der Gegenwart umgearbeitet werden. Allerdings ist der Fall nur begrenzt mit dem jetzigen Streit vergleichbar.
Offene Fragen
Ob es tatsächlich zu einer Klage kommt, hängt nun davon ab, ob Wenders kurzfristig auf die Forderung reagiert. Der Fall hat die Debatte über künstlerische Verantwortung, den Schutz minderjähriger Darstellerinnen und den Umgang mit historischen Filmen neu entfacht. Damit steht nicht nur eine einzelne Szene, sondern ein grundsätzlicher Konflikt zwischen Bewahrung und Korrektur von Filmgeschichte im Mittelpunkt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion