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Schock im Prozess: Günther Paal gesteht Kindesmissbrauch

Schock im Gunkl-Prozess: Schuldbekenntnis, angeklagte Angehörige – und der Verdacht auf Erpressung.

22.10.2026, 12:35 Uhr

Der österreichische Kabarettist Günther Paal hat vor dem Wiener Landesgericht eingeräumt, ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Der 64-Jährige, der unter dem Künstlernamen Gunkl bekannt ist, bekannte sich außerdem schuldig, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch besessen zu haben. Im Verfahren geht es auch um seine Beziehungen zur Mutter und zur Großmutter des betroffenen Kindes.

Auch diese beiden Frauen sitzen auf der Anklagebank. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen sie Paal damit unter Druck gesetzt haben, den Missbrauch öffentlich zu machen, um Geld von ihm zu erhalten. Insgesamt soll er 159.000 Euro bezahlt haben. Als im Juni vergangenen Jahres weitere 30.000 Euro übergeben werden sollten, nahm die Polizei die Mutter fest. Zuvor hatte sich Paal selbst angezeigt und die Behörden informiert. Während die Mutter die Vorwürfe einräumte, wies die Großmutter sie zurück.

Nach Angaben der Beteiligten kennen sie einander seit mehr als zehn Jahren. Kennengelernt hätten sie sich, nachdem Paal auf ein Online-Inserat der beiden Masseurinnen reagiert hatte. Daraus entwickelten sich sexuelle Kontakte zwischen den drei Angeklagten, für die Paal zahlte. Vor Gericht bezeichnete er dieses Verhältnis als Prostitution; die beiden Frauen erklärten dagegen, es habe auch eine freundschaftliche Komponente gegeben.

Laptop mit Missbrauchsdarstellungen bei Treffen

Bei den Zusammenkünften soll Paal einen Laptop dabeigehabt haben, auf dem sich Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch befanden, die er den Frauen zeigte. Bei einem späteren Treffen kam es laut Anklage zu dem Übergriff auf das damals noch sehr junge Mädchen.

Den beiden Frauen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Für Paal liegt das mögliche Höchstmaß bei fünf Jahren. Nach österreichischem Recht sind bei sexuellem Kindesmissbrauch Strafen von bis zu zehn Jahren vor allem dann vorgesehen, wenn Geschlechtsverkehr oder körperliche Gewalt im Spiel sind. Laut Anklage traf das in diesem Fall nicht zu. Ein Urteil könnte noch im Laufe des Nachmittags fallen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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