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Bushido siegt vor Gericht im Grundstücks-Zoff

Bushido siegt vor Gericht: Die Millionen-Klage eines Abou-Chaker-Sohns platzt – doch was steckt wirklich dahinter?

02.10.2026, 17:42 Uhr

Gericht weist Klage im Streit um Grundschulden ab

Im juristischen Konflikt mit Rapper Bushido hat das Landgericht Potsdam die Klage eines Sohnes von Arafat Abou-Chaker zurückgewiesen. Hintergrund des Verfahrens war die Frage, ob nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks eingetragene Grundschulden gelöscht werden müssen. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 600.000 Euro beziffert.

Im Mittelpunkt steht ein Anwesen in Kleinmachnow, das früher Bushido und dessen einstigem Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker gehörte. Die Immobilie war für etwa 7,4 Millionen Euro versteigert worden und ging dabei an einen Sohn Abou-Chakers.

Nach Auffassung des Gerichts besteht kein Anspruch auf die Löschung der Grundschulden. Die gegen Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, gerichtete Klage wurde deshalb abgewiesen. In der Entscheidung vom 29. September heißt es, sowohl die Grundschuld als auch die darauf entfallenden Zinsen seien Bestandteile des Kaufpreises geblieben. Gegen das Urteil der Zivilkammer ist noch eine Berufung möglich.

Eine Grundschuld dient Banken in der Regel als Sicherheit für Kredite und wird im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen.

Bereits im April war in einem anderen Verfahren zugunsten Bushidos entschieden worden. Damals ging es um seinen Anteil am Erlös aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow. Nach Angaben des Gerichts stehen dem Musiker daraus rund 3,8 Millionen Euro zu.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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