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Wal-Bergung eskaliert: Streit um Millionenklage

Der gestrandete Buckelwal war kaum geborgen, da trieb er tot an Land. Jetzt eskaliert der Millionenstreit – und das ist nicht alles.

02.10.2026, 15:46 Uhr

Die Bergung und der Abtransport des im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals beschäftigen nun auch die Justiz. Der Unternehmer Fred Babbel, der an der Aktion maßgeblich beteiligt war, hat vor dem Landgericht Schwerin Klage gegen Karin Walter-Mommert eingereicht. Nach Gerichtsangaben verlangt er rund 1,35 Millionen Euro. Die Klage ging demnach Anfang September ein.

Babbel sieht hohe offene Kosten

Babbel betreibt ein Tauchunternehmen, das unter anderem an Bootssteigen, Kaianlagen und bei Taucharbeiten im Einsatz ist. Im Zusammenhang mit der Wal-Aktion organisierte er nach eigenen Angaben technische Ausrüstung, war mit eigenem Personal vor Ort und entwickelte zentrale Konzepte für die Bergung. Zudem habe er weitere Firmen eingebunden, etwa zur Bereitstellung benötigter Schiffe. Gegenüber der dpa erklärte Babbel, er habe gegenüber anderen Unternehmen teilweise Vorleistungen erbracht und bleibe Monate nach dem Einsatz auf erheblichen Kosten sitzen.

Walter-Mommert habe während der Aktion zwar 400.000 Euro gezahlt, sagte Babbel. Dieses Geld sei jedoch direkt an die beteiligten Schiffe und an die eingesetzte Barge weitergeleitet worden, mit der der Wal transportiert worden war.

Walter-Mommert verweist auf Aufklärungsbedarf

Walter-Mommert erklärte ihrerseits, sie vertraue auf die Gerichte. Aus ihrer Sicht gehe es vor allem um eine umfassende Klärung der Vorgänge. Sie verwies außerdem auf eine Internetseite, auf der ein Anwaltsschreiben veröffentlicht wurde. Darin werden Mängel bei der Durchführung der Bergungsaktion geltend gemacht.

Nach Angaben des Landgerichts hat Babbel bereits einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro eingezahlt. Zunächst soll nun ein schriftliches Vorverfahren stattfinden. Walter-Mommert erhält die Klageschrift und kann darauf erwidern. Anschließend könnte die Klägerseite erneut Stellung nehmen. Falls keine außergerichtliche Einigung zustande kommt, wäre danach auch eine mündliche Verhandlung möglich.

Weitere Streitpunkte um Zahlungen

Neben Walter-Mommert war auch Unternehmer Walter Gunz als Finanzier der umstrittenen Aktion aufgetreten. Sein Anwalt teilte mit, Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert. Weitere Forderungen von Walter-Mommert werde er jedoch nicht erfüllen. Nach Darstellung des Anwalts seien hohe Kosten ohne vorherige Abstimmung oder Zustimmung von Gunz ausgelöst worden. Walter-Mommert wies das zurück und erklärte, sie erhebe inzwischen keine Ansprüche mehr gegen Gunz; für sie sei die Angelegenheit erledigt.

Umweltministerium verlangt ebenfalls Geld

Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin Zahlungen. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten im Zusammenhang mit der behördlichen Begleitung der Aktion. Walter-Mommert erklärte, sie habe diese Forderung zurückgewiesen, weil aus ihrer Sicht die rechtliche Grundlage fehle. Eine Rechnung liege bislang nicht vor.

Das Ministerium beruft sich dagegen auf eine Erklärung der Initiative, in der diese zugesagt haben soll, sämtliche Kosten zu übernehmen, auch behördliche Einsatzkosten. Der Anwalt von Gunz erklärte dazu, eine entsprechende Kostenzusage, die von einer Anwältin an das Ministerium geschickt worden sei, sei Gunz nicht bekannt gewesen. Er habe den Text weder gesehen noch freigegeben.

Wal starb kurz nach Freilassung

Der Buckelwal, den Fachleute als schwer krank einschätzten, war von der privaten Initiative in die Nordsee gebracht und dort wieder ins Wasser gelassen worden. Wenig später wurde das Tier tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Experten hatten von Beginn an mehrheitlich empfohlen, den Wal nicht zu transportieren, sondern ihn in Ruhe sterben zu lassen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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