Bushido hat in einem Streit um 180.000 Euro vor dem Arbeitsgericht Berlin überwiegend Recht bekommen. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des 48-jährigen Bruders seines früheren Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker größtenteils ab. Weder der 47-jährige Rapper noch der Kläger erschienen persönlich zur Verhandlung.
Konflikt nach der Trennung 2018
Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, arbeitete über viele Jahre eng mit seinem damaligen Manager Arafat Abou-Chaker zusammen. Seit dem Bruch der beiden im Jahr 2018 beschäftigen zahlreiche Auseinandersetzungen die Gerichte.
Der Bruder Abou-Chakers war damals als Objektbetreuer bei einer Immobilienfirma angestellt, an der Bushido und Arafat Abou-Chaker beteiligt waren. Im März 2018 hob er 180.000 Euro vom Firmenkonto ab und übergab das Geld an Arafat Abou-Chaker. Danach kündigte die Gesellschaft das Arbeitsverhältnis des Mannes bis zum Sommer 2018 mehrfach – nach Angaben des Gerichts auf Veranlassung Bushidos.
Gericht sieht Kündigung als wirksam an
Im Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob Bushido der Abhebung zugestimmt hatte, wie der Kläger behauptet. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts konnte der 48-Jährige den Vorwurf nicht ausreichend belegen, Bushido habe dazu bereits in einem früheren Verfahren im August 2018 falsch ausgesagt.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wirksam beendet wurde. Als Grund wurde versuchter Prozessbetrug genannt, einen Tag nach der damaligen Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anwältinnen des Klägers argumentierten hingegen, die Kündigung sei aus einem sachfremden Motiv erfolgt. Ihr Mandant sei zum Nachteil in eine rein persönliche Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter hineingezogen worden.
Strafverfahren gegen Abou-Chaker abgeschlossen
Die juristischen Folgen der Trennung zwischen Bushido und dem als Berliner Clan-Chef bekannten Arafat Abou-Chaker beschäftigen die Justiz seit Jahren. Im Zentrum stand ein umfangreicher Strafprozess vor dem Berliner Landgericht, in dem es unter anderem um Gewaltvorwürfe und weitere Straftaten ging. Bushido trat dort als Zeuge und Nebenkläger auf; viele Anschuldigungen stützten sich auf seine Aussagen.
Im Februar 2024 wurde Abou-Chaker nach rund dreieinhalb Jahren Prozessdauer von den wichtigsten Vorwürfen freigesprochen. Verurteilt wurde der heute 50-Jährige dennoch zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro, weil er Gespräche heimlich aufgezeichnet hatte. Dieses Urteil wurde inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion