Fußball

50+1-Regel: Kartellamt überrascht mit Urteil

50+1 bleibt – aber nicht ohne Warnung: Warum das Kartellamt der Bundesliga jetzt brisante Auflagen mitgibt

12.08.2026, 10:28 Uhr

Das Bundeskartellamt hat nach einem acht Jahre langen Verfahren keine grundlegenden kartellrechtlichen Einwände gegen die 50+1-Regel im deutschen Profifußball festgestellt. Für eine dauerhaft rechtssichere Anwendung sieht die Behörde aber Nachbesserungsbedarf bei der Bundesliga und einzelnen Clubs.

Im Kern soll die Regel verhindern, dass Investoren die Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften der Vereine übernehmen, in die viele Proficlubs ihre Teams ausgelagert haben. Ausnahmen bestehen bislang für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg; als Sonderfälle gelten zudem RB Leipzig und Hannover 96.

Kartellamt sieht drei kritische Punkte

Nach Einschätzung der Behörde ist die 50+1-Regel nur tragfähig, wenn sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet wird. Genau daran hat das Amt in drei Punkten Zweifel. Konkrete Detailvorgaben machte es der Liga allerdings nicht. Stattdessen steckt das Kartellamt nur den Rahmen ab, in dem die Regel aus seiner Sicht kartellrechtlich Bestand haben kann.

Damit liegt der Ball nun wieder bei der Liga. Ligapräsident Hans-Joachim Watzke wertete es als wichtigen Schritt, dass das Kartellamt keine grundlegenden Bedenken gegen 50+1 erhebt. Nun müssten gemeinsam mit den 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga tragfähige Lösungen erarbeitet werden.

Fans sollen mitbestimmen können

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, dass die Bundesliga die Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft in den Vereinen sicherstellen müsse. Nur so könne das eigentliche Ziel von 50+1 erreicht werden: die Mitwirkung breiter Bevölkerungsschichten.

Das kann auch als deutlicher Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein weiter für stimmberechtigte Mitglieder zu öffnen. Nach den Angaben im Verfahren gibt es dort derzeit nur 23 stimmberechtigte Mitglieder; Fördermitglieder haben keinen Einfluss. Der Club erklärte, Liga und Vereine stünden in einem ständigen und guten Austausch und man blicke dem weiteren Prozess ruhig und konstruktiv entgegen.

Ausnahmen für Wolfsburg und Leverkusen bleiben heikel

Bereits 2023 hatten sich die damalige DFL und das Bundeskartellamt grundsätzlich auf Änderungen an der umstrittenen Regel verständigt. Nach Ansicht der Behörde gibt es bei der geplanten Neuregelung des Bestandsschutzes für bisherige Förderclubs aber weiterhin Nachbesserungsbedarf.

Das Kartellamt verlangt, dass bei den Ausnahmeklubs ein für neue Mitglieder offener Mutterverein vergleichbare Einflussmöglichkeiten auf die Profiabteilung erhält wie bei anderen Vereinen. Wie weit der Einfluss von Bayer in Leverkusen und Volkswagen in Wolfsburg dafür tatsächlich zurückgedrängt werden muss, dürfte weiter umstritten bleiben.

Bei Bayer Leverkusen beruht die Ausnahme auf der langjährigen Förderung durch den Bayer-Konzern; sie wurde 1999 angewandt. Der Club kündigte an, die Stellungnahme des Kartellamts nun zu prüfen.

Volkswagen erhielt 2001 eine entsprechende Ausnahme für den VfL Wolfsburg. Der Konzern erklärte, man wolle gemeinsam mit allen Clubs an einer fairen, praktikablen und langfristig tragfähigen Lösung arbeiten, behalte sich aber auch weitere angemessene Schritte vor.

Auch die TSG 1899 Hoffenheim hatte 2015 eine Förderausnahme erhalten, als Dietmar Hopp die Mehrheit an der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm. Ende 2023 kehrte der Club jedoch zur regulären 50+1-Struktur zurück.

Kritik auch am Fall Hannover 96

Zusätzlich verlangt das Kartellamt, dass die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei eigenen Abstimmungen der Liga konsequent beachtet werden. Mundt verwies dabei auf die Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an den Medienerlösen im Dezember 2023.

Im Fall von Hannover 96 sei die Regel aus Sicht der Behörde nicht konsequent umgesetzt worden. Der Mutterverein hatte Geschäftsführer Martin Kind demnach angewiesen, gegen den Einstieg zu stimmen. Die Liga habe aber nicht ausreichend kontrolliert, ob diese Weisung auch tatsächlich befolgt wurde. Künftig müsse sichergestellt werden, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei DFL-Abstimmungen strikt berücksichtigt werden.

So geht es weiter

Das Bundeskartellamt betont, der Liga keine konkrete Ausgestaltung der Regel vorzuschreiben. Die Verantwortung dafür liege bei der Bundesliga und ihren Gremien. Eine schnelle Lösung zeichnet sich nicht ab.

Nach Angaben des Präsidiums des Bundesliga e.V. soll in den kommenden Wochen zunächst eine detaillierte Prüfung stattfinden. Anschließend sollen mit den Clubs konkrete Optionen besprochen werden. Die Dachorganisation der 36 Proficlubs firmiert seit der neuen Saison unter dem Namen Bundesliga.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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