Fußball

50+1-Regel: Kartellamt überrascht mit Urteil

50+1 bleibt – aber nicht ohne Warnung: Warum das Kartellamt der Bundesliga jetzt brisante Auflagen mitgibt

12.08.2026, 10:28 Uhr

Das Bundeskartellamt hat keine grundlegenden kartellrechtlichen Einwände gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde der Bundesliga-Dachorganisation aber Hinweise, wie die Vorgabe auch künftig rechtssicher umgesetzt werden kann. Im Kern soll die Regel verhindern, dass Investoren bei den Kapitalgesellschaften der Vereine die Mehrheit der Stimmrechte übernehmen.

Fans sollen mitbestimmen können

Nach Angaben des Kartellamts ist die 50+1-Regel nur dann tragfähig, wenn sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet wird. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die Bundesliga müsse die Mitbestimmung der Fans sichern und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft ermöglichen.

Das kann auch als Hinweis auf RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen. Der Club erklärte dazu, Liga und Vereine stünden in einem ständigen und guten Austausch und man sehe den weiteren Verlauf ruhig und konstruktiv.

Ausnahmen für Wolfsburg und Leverkusen bleiben heikel

Schon 2023 hatten sich die damalige DFL und das Bundeskartellamt grundsätzlich auf Änderungen an der umstrittenen Regel verständigt. Nach Einschätzung der Behörde besteht bei der geplanten Neuregelung zum Bestandsschutz für bisherige Förderklubs aber weiter Nachbesserungsbedarf.

Bislang gibt es Ausnahmen für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Das Kartellamt hatte bereits im Juni 2025 Nachbesserungen verlangt und dabei auf die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen. Demnach erscheint ein dauerhafter Bestandsschutz zu den bislang diskutierten Bedingungen nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Bei Bayer Leverkusen beruht die Ausnahme auf der langjährigen Förderung durch den Bayer-Konzern; sie wurde 1999 angewandt. Volkswagen erhielt 2001 eine entsprechende Ausnahme für den VfL Wolfsburg. Auch die TSG 1899 Hoffenheim bekam 2015 eine Förderausnahme, als Dietmar Hopp die Mehrheit an der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm. Ende 2023 kehrte der Club jedoch zur regulären 50+1-Struktur zurück.

Kritik auch am Fall Hannover 96

Zudem verlangt das Kartellamt, dass die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei eigenen Abstimmungen der Liga konsequent beachtet werden. Mundt verwies dabei auf die Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an den Medienerlösen im Dezember 2023. Im Fall von Hannover 96 sei die Regel aus Sicht der Behörde nicht konsequent umgesetzt worden.

Die Deutsche Fußball Liga, Dachorganisation der 36 Proficlubs, firmiert seit der neuen Saison unter dem Namen Bundesliga.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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