Ex-BND-Präsident August Hanning in Untersuchungshaft
Mit August Hanning sitzt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein früherer Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Hanning war zuvor von Beamten des Bundeskriminalamts im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen sowie versuchten Landesverrat vor.
Bereits am Dienstag war auch sein früherer Büroleiter beim BND, Manfred D., in Untersuchungshaft gekommen. Er wurde im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen festgenommen. Gegen ihn wird unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung ermittelt.
Was Hannings Anwalt entgegnet
Hannings Anwalt Leon Kruse räumte ein, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. Den Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland oder gar gegen Bezahlung weitergegeben, weist die Verteidigung jedoch zurück. Kruse erklärte, Hanning werde zu Unrecht verfolgt. Zuvor hatten bereits "Welt" und "Spiegel" über die Stellungnahme berichtet.
Verdacht auf Weitergabe interner BND-Unterlagen
Nach Angaben des Generalbundesanwalts sollen Hanning und sein ehemaliger Büroleiter vermutlich im Jahr 2010 vereinbart haben, dass dieser dem Ex-Behördenchef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle und vertrauliche Erkenntnisse aus dem BND beschafft. Hanning soll diese Informationen später im Rahmen seiner Beratertätigkeit wirtschaftlich genutzt haben.
Dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge hätte Hanning damit über einen langen Zeitraum Zugriff auf Unterlagen und Erkenntnisse gehabt, die ausschließlich für interne Zwecke des deutschen Auslandsnachrichtendienstes bestimmt waren.
In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für einen Mitarbeiter eines fremden Sicherheits- oder Nachrichtendienstes eine Analyse zu erstellen. Ob diese Ausarbeitung den vorgesehenen Adressaten tatsächlich erreicht hat, ist laut Ermittlern noch Gegenstand laufender Untersuchungen. Welcher Staat betroffen sein könnte, wurde offiziell nicht mitgeteilt.
Spuren führen womöglich nach Aserbaidschan
Nach Informationen des Spiegel prüfen die Ermittler einen möglichen Kontakt Hannings zu einem Agenten aus Aserbaidschan. Die Bundesanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern. Damit verdichten sich Hinweise, dass die Spur des mutmaßlichen Informationsabflusses in die Kaukasusrepublik führen könnte.
Enge Verbindung zwischen Hanning und Manfred D.
Hanning stand von Dezember 1998 bis Ende November 2005 an der Spitze des BND. Danach war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium und wechselte später als Sicherheitsberater in die Privatwirtschaft.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft folgte Manfred D. ihm zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent ins Bundesinnenministerium. Später arbeitete er demnach erneut als Büroleiter verschiedener BND-Präsidenten und soll dabei Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen gehabt haben. Nach dpa-Informationen ist Manfred D. inzwischen pensioniert.
BND-Chef informiert Geheimdienst-Kontrolleure
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKGr) ließ sich am Dienstag von BND-Präsident Martin Jäger über den mutmaßlichen Spionagefall informieren. Die Kontrolleure kamen dazu im abhörsicheren Geheimschutzraum des Bundestags zusammen. Ergebnisse der stundenlangen Sitzung wurden zunächst nicht bekannt, da das Gremium geheim tagt.
Bereits im Mai 2023 hatte das PKGr Empfehlungen für deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach Ende ihrer Dienstzeit vorgelegt. Umgesetzt worden sei davon bislang nichts.
Bundesregierung spricht von erheblichen Vorwürfen
Ein Sprecher der Bundesregierung bezeichnete die Vorwürfe gegen den früheren BND-Präsidenten in Berlin als erheblich. Der Vorgang werde äußerst ernst genommen, die Ermittlungen würden umfassend unterstützt. Für politische oder gesetzliche Konsequenzen sei es aus Sicht der Bundesregierung aber noch zu früh; zunächst müsse der Fortgang der Ermittlungen abgewartet werden.
Bundesinnenministerium prüft mögliche Geheimhaltungsverstöße
Nach den Spionagevorwürfen prüft das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben auch mögliche Verstöße Hannings gegen Geheimhaltungsvorschriften aus seiner Zeit als Innenstaatssekretär. Mit dieser Prüfung sei angesichts der aktuellen Entwicklungen unverzüglich begonnen worden, teilte eine Sprecherin mit. Zu möglichen disziplinarrechtlichen Folgen äußerte sich das Ministerium nicht.
Debatte über strengere Regeln für Ex-Geheimdienstler verschärft sich
Als Reaktion auf die Vorwürfe werden die Rufe nach mehr Transparenz und strengeren Karenzregeln für ehemalige Spitzenkräfte der Nachrichtendienste lauter. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sagte, die Transparenzvorschriften des Bundestags seien ein Vorbild. Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei es jedoch zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen – erst recht bei bezahlten Tätigkeiten.
Henrichmann schränkte zugleich ein, dass solche Regeln bei entsprechender krimineller Energie letztlich ein "zahnloser Tiger" bleiben könnten. Er forderte deshalb eine sehr genaue Prüfung, ob Personen zu lange in derselben Funktion oder Zuständigkeit verbleiben. Zudem solle noch einmal intensiv überprüft werden, wie konsequent das sogenannte "Need-to-know"-Prinzip angewandt wird.
Damit ist gemeint, dass Beschäftigte nur dann Zugriff auf Informationen, Daten oder Systeme erhalten, wenn sie diese zwingend für ihre Aufgaben brauchen. Nach Ansicht Henrichmanns muss dieses Prinzip Standard in jeder Sicherheitsbehörde sein – angesichts der Bedrohungslage aber auch in Unternehmen.
Weitere Forderungen aus Politik und Innenressorts
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), verlangte strengere Regeln für hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Die dienstliche Treuepflicht ende nicht mit dem Ausscheiden, Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen sei ein Sicherheitsrisiko.
Auch aus den Reihen von Grünen und SPD kommen Forderungen nach weitergehenden Einschränkungen. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour erklärte, der Fall zeige, wie heikel Beratertätigkeiten ehemaliger Spitzengeheimnisträger in der Privatwirtschaft seien. Er fordert eine strengere Kontrolle von Anschlussbeschäftigungen hochrangiger Geheimdienstmitarbeiter und ein Verbot von Lobbyarbeit im Sicherheitsbereich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, Konsequenzen aus den Vorgängen zu ziehen. Aus seiner Sicht müsse das Innenministerium schnell gesetzliche Regelungen vorlegen, um derartige Praktiken wirksam einzudämmen.
Von Notz hatte zudem bereits daran erinnert, dass das Kontrollgremium schon früher vor problematischen Nebentätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter gewarnt habe. Dass diese Sicherheitsrisiken nicht konsequent beseitigt worden seien, sei ein schwerer Fehler.
Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede sprach sich ebenfalls für strengere Karenzregeln aus. Zwar sei die Wartezeit in der vergangenen Legislaturperiode bereits verlängert worden, aus ihrer Sicht brauche es nun aber eine lebenslange Karenzzeit für frühere Führungskräfte der Nachrichtendienste.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber