Bayern

Messe-Sturz vom Balance Board: kein Schmerzensgeld

Sturz mit fatalen Folgen auf Münchner Messe: Musste der Standbetreiber vor dem riskanten Balancierbrett deutlicher warnen?

15.07.2026, 15:26 Uhr

Klage nach Sturz auf Freizeitmesse in München erfolglos

Ein Mann, der auf einer Freizeitmesse in München von einem Balancierbrett gestürzt war, hat vor dem Landgericht München I keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz durchsetzen können. Nach Angaben des Gerichts sah die zuständige Zivilkammer keine Pflichtverletzung der Betreiberin des Messestands. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Gericht sah keine besondere Warnpflicht

Der Kläger hatte vorgetragen, dass wegen der Risiken des Sportgeräts eine Einweisung sowie eine Aufsicht durch das Standpersonal erforderlich gewesen wären. Zudem hätte nach seiner Auffassung deutlich auf die Sturzgefahr hingewiesen werden müssen. Auch die am Boden liegende Matte sei seiner Meinung nach zu dünn gewesen, um schwere Verletzungen abzufangen.

Die Betreiberin des Stands hielt dagegen, der Mann hätte sich vor einem Test ohne Weiteres an die Mitarbeiter wenden können. Außerdem habe es eine eigens vorgesehene Testfläche gegeben. Das Brett, von dem er fiel, habe sich jedoch nicht in diesem Bereich befunden. Der Kläger habe das Balance Board daher eigenständig und ohne Kenntnis des Standpersonals benutzt.

Offensichtliches Risiko beim Balance Board

Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise weitgehend an. Zwar müssten Aussteller auf Messen Besucher vor vermeidbaren Gefahren schützen. Bei Sportgeräten reiche diese Pflicht jedoch vor allem so weit, dass vor Risiken gewarnt oder geschützt werden müsse, die Nutzer selbst nicht ohne Weiteres erkennen können.

Nach Auffassung der Kammer war für außenstehende Personen an dem Stand jedoch klar erkennbar, dass die Benutzung eines Balance Boards gerade für Ungeübte mit erheblichen Gefahren verbunden sein kann. Die Möglichkeit eines Sturzes gehöre typischerweise zu einem solchen Gerät und sei offensichtlich sowie allgemein bekannt. Weil der Kläger die Mitarbeiter vor dem Ausprobieren nicht angesprochen habe, habe er auf eigene Verantwortung gehandelt.

Schwere Verletzungen nach dem Sturz

Der Unfall ereignete sich nach Gerichtsangaben im Jahr 2024. Dabei stürzte der Mann so schwer, dass zwei Notoperationen notwendig wurden. Nach eigenen Angaben war er anschließend sechs Wochen arbeitsunfähig und musste sich ambulant rehabilitieren lassen. Bis heute sei die Beweglichkeit seines rechten Ellenbogens infolge des Unfalls eingeschränkt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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