Politik

Platzt der Attest-Deal? Bas zweifelt Regel ab Tag eins an

Attest ab Tag eins? Bas zerlegt Unions-Plan – und löst damit neuen Zoff in der Koalition aus.

29.08.2026, 12:44 Uhr

Bas zweifelt an Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas hat die von der schwarz-roten Koalition geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Fehltag kritisch bewertet. Nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg sagte sie der Funke Mediengruppe, sie halte zwar an der Koalitionslinie fest, stelle den Sinn des Vorhabens aber infrage.

Bas bemängelte vor allem die zahlreichen vorgesehenen Ausnahmen. Wenn etwa tarifgebundene Unternehmen wegen bestehender Regelungen ausgenommen würden, sei fraglich, ob eine allgemeine Pflicht überhaupt noch notwendig sei. Aus ihrer Sicht lassen sich die praktischen Probleme durch Sonderregeln nicht wirklich lösen.

Union will Kompromiss nicht wieder aufschnüren

In der Unionsfraktion gibt es keine Bereitschaft, die Einigung grundsätzlich neu zu verhandeln. Der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Marc Biadacz, verwies auf die Beschlüsse der Kabinettsklausur sowie auf die Beratungen der Koalitionsfraktionen in Münster.

Er betonte, Regierung und Fraktionen hätten sich klar auf einen Modernisierungskurs verständigt, der auch tiefgreifende Änderungen im Sozialsystem umfasse. Das gesamte Rentenpaket sei beschlossen und solle nun auch so verabschiedet werden. Ähnliches gelte für die Regelung zur Krankschreibung vom ersten Tag an.

Nach Ansicht von Biadacz muss die Vereinbarung nun nur noch praktikabel und flexibel umgesetzt werden. Dazu zählten für ihn auch weitere arbeitsmarktpolitische Vorhaben wie längere sachgrundlose Befristungen, bessere Möglichkeiten bei Abfindungen und steuerliche Vorteile für Zuschläge an Sonn- und Feiertagen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kern des Vorhabens ist eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag. (Symbolbild) Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn

Kritik aus dem CDU-Arbeitnehmerflügel

Auch Dennis Radtke, Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, reagierte verärgert auf die Aussagen von Bas. Dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte er, nicht jede Verabredung in der Koalition müsse allen gefallen. Was gemeinsam beschlossen werde, müsse aber auch gemeinsam vertreten werden.

Beim Thema Krankschreibung könnten im Gesetzgebungsverfahren noch Einzelheiten geklärt werden. Eine dauerhafte öffentliche Unstimmigkeit schade jedoch sowohl dem Land als auch dem Bündnis, so Radtke.

Bas verweist auf Verknüpfung mit Gesundheitspaket

Bas erinnerte daran, dass die Attestpflicht Teil eines größeren Kompromisses sei. Sie sei mit einer Termingarantie bei Fachärzten und Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge verbunden worden. Dieses Gesamtpaket sei die Grundlage der Einigung.

Auf den Einwand, dass das dafür nötige Primärversorgungskonzept des Gesundheitsministers noch auf sich warten lasse, verwies Bas darauf, dass dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liege.

SPD habe dem Vorhaben nur widerwillig zugestimmt

Nach Angaben von Bas hatte die SPD andere Forderungen der Union abgewehrt. Die Sozialdemokraten wollten weder Karenztage noch Einschnitte bei der Lohnfortzahlung akzeptieren. Im Gegenzug habe man der Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag nur widerwillig zugestimmt, obwohl man sie inhaltlich für falsch halte.

Bas warnte zudem vor unerwünschten Folgen: Menschen mit leichten Infekten könnten schon am ersten Tag eine Arztpraxis aufsuchen und am Ende statt eines kurzen Ausfalls eine ganze Woche krankgeschrieben werden.

Reformen sollen noch in diesem Jahr kommen

Erst am Freitag hatten die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei ihrer Klausur in Münster ein Papier verabschiedet, in dem die gemeinsamen Reformprojekte bis zum Jahresende festgehalten sind. Dazu gehört auch die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach von einem verbindlichen Zeitplan.

Zuvor hatte bereits das Bundeskabinett bei seiner Klausur auf Schloss Neuhardenberg über die Vorhaben beraten.

Übergangsfrist bei Abschaffung der "Rente mit 63"

In der Diskussion über das Ende der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren zeigte sich Bas offen für eine mehrjährige Übergangsregelung. Sie sprach von ausreichend langen Fristen und Vertrauensschutz, damit Betroffene ihre Lebensplanung anpassen könnten. Als möglicher Zeitraum stehen etwa fünf Jahre im Raum.

Die Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63" zählt zu den zentralen Punkten der geplanten Rentenreform.

Bas offen für Minijobs von Studierenden

Bei den umstrittenen Minijob-Plänen kann sich Bas einen Sonderweg für Studierende vorstellen. Viele seien neben dem Studium auf einen Nebenjob angewiesen, deshalb könne sie sich vorstellen, diese Form der Beschäftigung für Studierende beizubehalten.

Falls Minijobs grundsätzlich erhalten bleiben, sollten sie aus ihrer Sicht allerdings rentenversicherungspflichtig werden.

Derzeit sind Minijobs bis zu einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro möglich. Beschäftigte können sich von der Rentenversicherung befreien lassen, während Arbeitgeber pauschale Steuern und Abgaben von etwas mehr als 30 Prozent des Lohns zahlen. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, Minijobs künftig regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ziel ist eine stärkere soziale Absicherung und bessere Altersvorsorge.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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