Politik

Pflegereform: Sparzwang und Extra-Kosten für Kinderlose

Pflegekassen vor dem Kollaps? Die Koalition legt ihren Reformplan offen – und für Millionen dürfte es teuer werden.

04.06.2026, 10:17 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem umfassenden Reformpaket finanziell stabilisieren. Nach einem Regierungsentwurf sollen Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder stärker belastet werden, um Milliardenlücken zu schließen und weitere allgemeine Beitragserhöhungen möglichst zu vermeiden. Zugleich setzt das Ministerium auf strengere Regeln bei neuen Pflegegrad-Einstufungen, mehr Prävention und einen festen Mechanismus für steigende Pflegeleistungen.

Sparpaket gegen wachsende Finanzprobleme

Warken hat den Entwurf nun in die Ressortabstimmung gegeben. Ziel sei es, die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung zu verbessern, sagte sie in Berlin. Die Pläne setzen auf einen Mix aus Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen und sollen noch bis zur Sommerpause ins Kabinett kommen.

Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung: Für 2027 wird mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro gerechnet. Einschließlich eines Risiko-Puffers, unter anderem wegen der schwachen Konjunktur, soll das Gesetz einen Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abdecken.

Höhere Beiträge für Kinderlose und Besserverdienende

Die jüngste allgemeine Beitragserhöhung war Anfang 2025 um 0,2 Prozentpunkte erfolgt. Der Beitragssatz liegt derzeit für Versicherte mit einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte steigen, womit sich ihr Beitrag auf 4,3 Prozent erhöhen würde. Dadurch werden 2027 Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Euro erwartet.

Künftig sollen außerdem auch Arbeitgeber für Minijobber Pflegebeiträge zahlen. Zusätzlich ist geplant, die Beitragsbemessungsgrenze 2027 anzuheben, sodass höhere Einkommen stärker herangezogen werden.

Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Erhalten bleiben soll sie unter anderem für Kinder, für Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Personen im regulären Rentenalter. Für andere bisher beitragsfrei mitversicherte Partner soll das zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent leisten.

Weniger schnelle Entlastung für Heimbewohner

Viele Pflegebedürftige leiden unter stetig steigenden Eigenanteilen in stationären Einrichtungen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten.

Um die Ausgaben der Pflegekassen zu dämpfen, sollen die Entlastungszuschläge für Heimbewohner später greifen. Geplant ist eine Streckung um jeweils sechs Monate. So würde der Eigenanteil für die reine Pflege in den ersten 18 Monaten nur um 15 Prozent sinken statt bisher in den ersten 12 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe von 75 Prozent soll ebenfalls erst ein halbes Jahr später einsetzen und nicht bereits ab dem vierten Heimjahr greifen. Insgesamt könnten die Pflegekassen dadurch im kommenden Jahr um rund 2,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Jährliche Anpassung der Pflegeleistungen

Für die regulären Leistungen der Pflegekassen ist erstmals ein fester Anpassungsmechanismus vorgesehen. Ab 2028 sollen die Leistungen jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Inflation steigen – ähnlich wie bei der regelmäßigen Rentenerhöhung. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen noch stärker anwachsen.

Strengere Hürden bei neuen Pflegegraden

Ein weiterer Punkt betrifft die Einstufung in Pflegegrade. Die seit 2017 deutlich erweiterten Kriterien sollen für neue Anträge wieder enger gefasst werden. Die Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stark auf inzwischen mehr als sechs Millionen gestiegen ist. Nach Angaben aus dem Ministerium gilt dabei ein umfassender Bestandsschutz: Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat, soll ihn wegen neuer Schwellenwerte nicht verlieren.

Mehr Prävention und Pflegebegleitung zu Hause

Zugleich setzt der Entwurf stärker auf Vorbeugung. Für die Versorgung zu Hause soll ein Anspruch auf professionelle „Pflegebegleitung“ eingeführt werden. Ziel ist, gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen und Pflegebedürftigkeit möglichst hinauszuzögern.

Im Gegenzug soll beim Pflegegrad 1 der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich entfallen. Neu vorgesehen sind zudem Vorsorgeuntersuchungen für Versicherte ab 60 Jahren, die gezielt auf altersbedingte Erkrankungen ausgerichtet sein sollen.

Weitere Einschnitte und offene Debatten

Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die Rentenbeiträge zu kürzen, die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige zahlen. Zudem soll vorübergehend die Vorgabe ausgesetzt werden, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen abschließen dürfen, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Hintergrund ist, dass stark gestiegene Löhne in Heimen auf die Eigenanteile der Bewohner durchschlagen.

Außerdem will die Bundesregierung Kommunen bei den Sozialhilfekosten entlasten. In einem gesonderten Gesetz soll dafür die Regel zurückgenommen werden, wonach erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf das Vermögen von Kindern zurückgegriffen werden kann.

Kritik an den Plänen

Der GKV-Spitzenverband begrüßte zwar einzelne Ansätze, warnte aber zugleich: „Bei der Pflege brennt die Hütte.“ Der Entwurf enthalte zwar Instrumente, mit denen Gegenmaßnahmen beginnen könnten. Insgesamt sei das Paket aber unausgewogen zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. Auch in der schwarz-roten Koalition zeichnen sich Diskussionen ab. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis forderte, die Reform im parlamentarischen Verfahren finanziell tragfähiger und gerechter zu machen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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