Werner Schroeder schildert einen aus seiner Sicht besonders skurrilen Vorfall: Einmal sei er mit einem befreundeten Richter des Europäischen Gerichtshofs im Dienstwagen unterwegs gewesen und an der deutsch-österreichischen Grenze in eine Polizeikontrolle geraten.
Beide Juristen seien sich zwar einig gewesen, dass die Maßnahme wegen der durch das Schengen-Abkommen grundsätzlich offenen EU-Binnengrenzen rechtswidrig gewesen sei. Dennoch hätten sie die Kontrolle zunächst hingenommen.
Anders reagierte Schroeder, als er später in einem Zug von München nach Innsbruck überprüft wurde. Weil er sich weigerte, seinen Ausweis vorzuzeigen, durchsuchten Beamte der Bundespolizei seine Tasche. Daraufhin zog er vor das Verwaltungsgericht München – und bekam nun ebenso wie zwei weitere Kläger recht.
Urteil hält Kontrollen in allen drei Fällen für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München bewertete die Identitätsfeststellungen aus dem Jahr 2025 in allen drei verhandelten Fällen als rechtswidrig. Nach Gerichtsangaben war dabei vor allem entscheidend, dass die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze seit Jahren faktisch nahezu unverändert andauern. Zudem spielte die Frage eine Rolle, ob diese Praxis mit dem neuen Schengener Grenzkodex vereinbar ist.
Seit dem 16. September 2024 gibt es an allen deutschen Staatsgrenzen wieder Einreisekontrollen. Das Bundesinnenministerium hatte die Maßnahme damit begründet, unerlaubte Einreisen stärker einzudämmen. Inzwischen wurden die Kontrollen dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026.
Schroeder hält diese Praxis weiterhin für unvereinbar mit europäischem Recht. Nach seiner Auffassung verstoßen systematische Kontrollen an EU-Binnengrenzen gegen den Schengener Grenzkodex. Bei der mündlichen Verhandlung in München stellte er die Frage, wie viele rechtswidrige Eingriffe Bürger eigentlich hinnehmen müssten.
Rechtsprofessor wollte künftige Kontrollen verhindern
In vergleichbaren Verfahren haben Gerichte bereits mehrfach zugunsten von Klägern entschieden, darunter auch das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Schroeder ging jedoch weiter als andere Betroffene: Er verlangte nicht nur rückwirkend die Feststellung der Rechtswidrigkeit, sondern beantragte in einem Eilverfahren auch eine vorbeugende Unterlassung weiterer Kontrollen.
Der Professor für Europarecht an der Universität Innsbruck pendelt nach eigenen Angaben mindestens einmal pro Woche mit dem Zug von München zu seinem Arbeitsplatz in Österreich. Mit seinem Antrag wollte er erreichen, dass er auf künftigen Fahrten nicht erneut kontrolliert wird.
Eilantrag scheitert
Mit diesem Anliegen hatte Schroeder jedoch keinen Erfolg. Das Gericht wies den Eilantrag zurück. Nach Angaben eines Gerichtssprechers müssen Bürger staatliche Eingriffe grundsätzlich zunächst dulden und können deren Rechtswidrigkeit meist erst im Nachhinein gerichtlich feststellen lassen. Vorläufiger Rechtsschutz komme nur in Ausnahmefällen infrage, wenn ein großer, irreparabler Schaden drohe.
Schroeders Anwalt kündigte an, nach Vorliegen der Urteilsgründe zu prüfen, ob gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt wird.
Denn selbst wenn Gerichte nachträglich feststellen, dass eine Kontrolle rechtswidrig war, hat das bislang keine unmittelbaren Folgen für spätere Maßnahmen.
In einem jüngeren Urteil zu einer ähnlichen Klage einer Pendlerin zwischen Wien und München hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April entschieden, dass vier Kontrollen der Frau rechtswidrig gewesen seien. Außerdem sei die Verlängerung der Grenzkontrollen durch das Bundesinnenministerium nicht entsprechend den Vorgaben des Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs begründet worden. Aussagen zu zukünftigen Kontrollen traf das Gericht allerdings auch dort nicht.
Schroeder sieht eine „Rechtslücke“
Trotz mehrerer Gerichtsentscheidungen, die die Maßnahmen als europarechtswidrig bewerten, hält das Bundesinnenministerium an den Kontrollen fest. Der Grund: Die Urteile beziehen sich jeweils nur auf konkrete Einzelfälle aus der Vergangenheit, nicht auf mögliche spätere Kontrollen. Schroeder spricht deshalb von einer „Rechtslücke“.
Weitere Kläger sprechen von Willkür und Diskriminierung
Vor Gericht stand Schroeder mit seinem Anliegen nicht allein. Neben ihm klagten noch zwei weitere Männer, darunter der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr.
Niedermayr, der nach eigenen Angaben mehrfach im Grenzraum um Rosenheim kontrolliert wurde, äußerte den Verdacht, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen werde. Für ihn sind die Maßnahmen Ausdruck politischer Willkür, die nicht hingenommen werden dürfe.
Auch Abdulhamid A. klagte gegen die Kontrollen – und war wie die beiden anderen Kläger erfolgreich. Der Mann aus Nigeria wirft der Polizei Racial Profiling vor. Er geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe in den Fokus der Beamten geraten zu sein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber