Politik

Urteil egal? Pendler muss Grenzkontrollen weiter ertragen

Gericht nennt Grenzkontrollen teils rechtswidrig – doch warum dürfen Reisende weiter überprüft werden? Die Antwort.

02.07.2026, 13:07 Uhr

Gericht erklärt Grenzkontrollen in drei Fällen für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Einzelfällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts kommt es vor allem auf die Dauer der seit Jahren faktisch nahezu unverändert bestehenden Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze an. Zudem spiele die Frage eine wichtige Rolle, ob diese Praxis mit dem neuen Schengener Grenzkodex vereinbar ist.

Geklagt hatten drei Männer, die nach eigenen Angaben im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen in einigen Wochen zugestellt werden.

Eilantrag gegen künftige Grenzkontrollen abgelehnt

Ohne Erfolg blieb dagegen ein Eilantrag des Münchners Werner Schroeder, der regelmäßig nach Innsbruck pendelt und künftige Kontrollen untersagen lassen wollte. Nach Angaben des Gerichts müssen Betroffene staatliche Eingriffe grundsätzlich zunächst hinnehmen und können deren Rechtswidrigkeit meist erst im Nachhinein feststellen lassen.

Vorläufiger Rechtsschutz komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe, erklärte ein Gerichtssprecher. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Schroeders Anwalt kündigte an, diesen Schritt prüfen zu wollen, sobald die schriftlichen Gründe vorliegen.

Grüne sprechen von rechtswidriger Grenzpolitik

Aus der Politik kam scharfe Kritik. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sprach von einer „verfehlten und rechtswidrigen Grenzpolitik“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er nannte ihn einen „Minister für Rechtsbruch mit Ansage“ und warf ihm vor, dem demokratischen Rechtsstaat zu schaden.

Dobrindt müsse sich fragen, wie oft er mit seinem Kurs noch vor Gericht scheitern wolle, sagte Emmerich. Seine Politik reiße Lücken bei der Bundespolizei auf, belaste Wirtschaft und Pendler und schade dem europäischen Zusammenhalt. Daher sei es höchste Zeit, „diesen rechtswidrigen Irrweg zu beenden“.

Kläger kritisieren Racial Profiling und Willkür

Zu den Klägern gehört Werner Schroeder, der am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck lehrt. Er fährt nach eigenen Angaben mindestens einmal pro Woche oder häufiger mit dem Zug von München nach Österreich. 2025 sei er kontrolliert und seine Tasche durchsucht worden. Schroeder hält die systematischen Binnengrenzkontrollen für einen Verstoß gegen Europarecht und den Schengener Grenzkodex. Er fragt, wie viele rechtswidrige Eingriffe Betroffene hinnehmen müssten.

Auch der Nigerianer Abdulhamid A. zog vor Gericht. Er wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor. Nach Darstellung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ihn und den österreichischen Anwalt Hubert Niedermayr unterstützt, musste A. im Juli 2025 bei einer Zugfahrt als einziger Fahrgast in seinem Abteil seine Papiere vorzeigen. Er geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden zu sein.

Der dritte Kläger, der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, wurde nach eigenen Angaben mehrfach im Grenzraum um Rosenheim kontrolliert. Er äußerte die Befürchtung, dass dabei bewusst gegen geltendes Recht verstoßen werde. Das sei letztlich politische Willkür und dürfe nicht hingenommen werden.

Grenzkontrollen waren vor Gericht mehrfach durchgefallen

Die Münchner Entscheidung ist nicht die erste dieser Art. Bereits früher hatten bayerische Gerichte Grenzkontrollen in einzelnen Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof kam dabei unter anderem zu dem Schluss, dass eine Verlängerung der Maßnahmen durch das Bundesinnenministerium nicht ausreichend begründet worden sei.

Rechtlich erforderlich sei dafür eine neue und ernsthafte Bedrohung. Eine bloß „weiterhin“ hohe Sekundärmigration genüge nicht. Praktische Folgen hatten diese Urteile bislang jedoch kaum, weil sie sich jeweils nur auf bereits erfolgte Kontrollen einzelner Personen bezogen.

Seit dem 16. September 2024 wird an allen deutschen Landgrenzen bei der Einreise wieder kontrolliert. Das Bundesinnenministerium hatte dies mit dem Ziel angeordnet, unerlaubte Einreisen stärker einzudämmen. Die Maßnahmen wurden inzwischen dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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