Politik

Missbrauch: Kein Geld fürs Leid

Missbrauchsopfer gegen die Kirche: Viele rechneten mit einer Klageflut – doch sie blieb aus. Was steckt wirklich dahinter?

19.06.2026, 13:22 Uhr

Regensburger Gericht weist Klage eines früheren Domspatzen-Mitglieds ab

Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeldklage eines ehemaligen Mitglieds der Regensburger Domspatzen abgewiesen. Ausschlaggebend war nach Gerichtsangaben die Verjährung. Der Mann hatte dem Bistum zufolge glaubhaft geschildert, in den frühen 1990er Jahren in der Vorschule des weltberühmten Knabenchors sexuell missbraucht und misshandelt worden zu sein. Dafür erhielt er bereits Anerkennungsleistungen vom Bistum. Vor Gericht verlangte er zusätzlich rund 400.000 Euro für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weiteren Schadenersatz.

Gericht: Verjährung ist keine Bewertung des Leids

In der Urteilsbegründung räumte die zuständige Kammer ein, dass Betroffene eine solche Entscheidung als erneute Zurückweisung empfinden könnten. Es sei nachvollziehbar, wenn bei einem Verweis auf die Verjährung der Eindruck entstehe, das erlittene Leid werde rechtlich nicht anerkannt. Zugleich betonte das Gericht, mit der Feststellung der Verjährung sei keine Entscheidung darüber verbunden, ob dem Kläger grundsätzlich Ansprüche gegen das beklagte Bistum zustehen.

Nach Auffassung des Gerichts ist diese Grundsatzfrage im konkreten Fall jedoch nachrangig, weil die abgelaufenen Fristen einer Zahlung entgegenstehen.

Verjährung als zentrales Grundsatzproblem

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht in der Verjährung einen Hauptgrund dafür, dass es nur wenige Zivilklagen gegen die katholische Kirche gibt. Seiner Einschätzung nach machen inzwischen praktisch alle Bischöfe diesen Einwand geltend. Für viele Betroffene sei das besonders bitter, weil sie dies als große Ungerechtigkeit, erneute Abweisung und schwere Enttäuschung erlebten.

Im Regensburger Verfahren beantragte das Bistum laut Gericht die Abweisung der Klage nicht nur wegen Verjährung. Es bestritt sämtliche vom Kläger geschilderten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen. Nach Darstellung des Gerichts bedeutet das nicht, dass das Bistum die Vorwürfe ausdrücklich als unwahr bezeichnete, sondern dass es nach eigener Aussage nicht wisse, was damals geschehen sei.

Opfervertreter kritisieren das Zivilrecht als opferfeindlich

Matthias Katsch von der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch kritisiert das deutsche Zivilrecht scharf. In der Praxis sei es aus seiner Sicht sehr opferfeindlich und begünstige große Institutionen wie Unternehmen oder Kirchen, wenn diese verklagt würden. Die Beweislast liege vollständig bei den Klägern, während sich die Gegenseite darauf zurückziehen könne, nichts Genaueres zu wissen. Zudem müssten die Bistümer ihre Archive nicht offenlegen.

Nach einigen großen, öffentlich stark beachteten Verfahren ist die Debatte über mögliche Schmerzensgeldzahlungen katholischer Bistümer deutlich abgeflaut. Zwar zahlten die Diözesen in Bayern im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen bereits Millionenbeträge an Betroffene. Im Bistum Augsburg summierten sich diese Leistungen demnach auf 5,8 Millionen Euro, in der Erzdiözese München und Freising auf knapp 2,6 Millionen Euro. Gerichtliche Schmerzensgeldzusprüche blieben bislang jedoch aus.

Auch in Bamberg scheiterte eine Klage

Vor Kurzem wurde auch am Landgericht Bamberg eine entsprechende Klage abgewiesen. An den großen Landgerichten in München und Nürnberg sind nach Angaben der katholischen Bistümer keine ähnlichen Verfahren bekannt. Neben dem Regensburger Fall, gegen dessen Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, läuft demnach derzeit nur noch ein weiteres Zivilverfahren dieser Art in Bayern: am Landgericht Traunstein.

Dort bemüht sich das Erzbistum München und Freising in einem Fall um eine außergerichtliche Einigung. Nach Angaben des Gerichts befinden sich die Beteiligten in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.

Verfahren in Traunstein läuft seit drei Jahren

In dem Traunsteiner Fall fordert ein früherer Ministrant Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs. Anders als in Regensburg wollte sich das Erzbistum dort ausdrücklich nicht auf Verjährung berufen. Der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen das Bistum begann bereits vor drei Jahren.

Der Kläger gibt an, in Garching an der Alz von dem als Wiederholungstäter bekannten Priester H. missbraucht worden zu sein. Er zählt damit zu den zahlreichen Opfern eines Geistlichen, dessen Fall als wohl bekanntester aus dem vor einigen Jahren veröffentlichten Gutachten zu sexueller Gewalt im Erzbistum München und Freising gilt. Zu Beginn des Verfahrens verlangte der Mann mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie weiteren Schadenersatz – sowohl vom Täter als auch vom Erzbistum.

Papst Benedikt XVI. war zunächst mitverklagt

Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Prozess vor allem deshalb, weil anfangs auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt wurde. Joseph Ratzinger war als damaliger Kardinal und Erzbischof von München und Freising im Amt, als der betreffende Priester in das Erzbistum versetzt wurde.

Hinzu kommt ein später von Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation unterzeichneter Brief. Darin wurde dem Priester gestattet, die Messe mit Traubensaft statt mit Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte diese Ausnahme beantragt und dabei darauf verwiesen, dass der Mann gegenüber Kindern übergriffig wurde, wenn er Alkohol trank.

Streit um die Verantwortung Ratzingers

Kritiker sehen in diesem Schreiben einen unmittelbaren Hinweis darauf, dass Ratzinger über den Fall informiert war und dennoch nicht verhinderte, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo es zu weiteren Übergriffen auf Kinder gekommen sein soll. Nach dem Tod Benedikts XVI. wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt, weil unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt.

Ob und wann es in Traunstein zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, ist nach Angaben des Gerichts offen. Der Kläger leidet laut Unterstützern infolge des Missbrauchs unter psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen und war auch strafrechtlich in Erscheinung getreten. Demnach durfte er das Gefängnis verlassen, um sich in einer Klinik einer Trauma- und Suchttherapie zu unterziehen.

Matthias Katsch sieht darin ein weiteres Beispiel für die hohen Hürden für Betroffene. Die Realität des deutschen Zivilrechts habe vielen den Mut genommen, überhaupt den Klageweg zu beschreiten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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