Politik

Landtagswahl: Warum zwei Stimmkreise jetzt wackeln

Bayerns Wahlkarte wackelt: Zwei Stimmkreise müssen neu gezogen werden – wegen extremer Zahlen bei Wahlberechtigten.

29.09.2026, 13:13 Uhr

Zwei Stimmkreise in Bayern müssen bis zur Landtagswahl 2028 neu zugeschnitten werden

Für die bayerische Landtagswahl im Herbst 2028 sind Änderungen an zwei Stimmkreisen vorgesehen. Wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mitteilte, ist im Regierungsbezirk Oberbayern eine Anpassung des Stimmkreises 131 Weilheim-Schongau wegen der Bevölkerungsentwicklung unumgänglich. Grundlage ist der aktuelle Stimmkreisbericht.

Demnach liegt die Zahl der Wahlberechtigten dort um 25,8 Prozent über dem Durchschnitt des Wahlkreises. Damit wird die gesetzlich festgelegte Toleranzgrenze überschritten, die im Sinne der Wahlgleichheit eingehalten werden muss.

Auch in der Oberpfalz sieht der Bericht Handlungsbedarf. Beim Stimmkreis 307 Tirschenreuth könnte die zulässige Untergrenze bis zum Wahltag 2028 unterschritten werden. Derzeit liegt die Einwohnerzahl dort laut Angaben 24,0 Prozent unter dem Durchschnitt des Wahlkreises.

Nach den Vorschlägen des Berichts soll zur Entlastung von Weilheim-Schongau die Gemeinde Pähl künftig dem Stimmkreis Starnberg zugeordnet werden. Um den Stimmkreis Tirschenreuth zu vergrößern, ist vorgesehen, die Gemeinde Vilseck, die bisher zum Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach gehört, dorthin umzuschichten.

Bericht an den Landtag gesetzlich vorgeschrieben

Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag spätestens 36 Monate nach der Wahl des Landesparlaments, also bis zum 8. Oktober 2026, einen Bericht über die Entwicklung der Zahl der Wahlberechtigten in Wahl- und Stimmkreisen vorzulegen. Wenn Veränderungen notwendig erscheinen, muss dieser Bericht auch Vorschläge zur Anpassung der Mandatsverteilung auf die Wahlkreise sowie zur Neueinteilung der Stimmkreise enthalten.

Die Staatskanzlei betonte, dass die Kontinuität der Stimmkreise für sie einen hohen Stellenwert habe. Deshalb seien keine weiteren Änderungen vorgeschlagen worden. An der bisherigen Verteilung der 180 Sitze im Landtag auf die sieben Regierungsbezirke soll sich zur nächsten Wahl nichts ändern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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