Bundestag billigt antragsloses Kindergeld in Stufen ab 2027
Die Bundesregierung will Eltern beim Start ins Familienleben spürbar entlasten: Das Kindergeld soll künftig in mehreren Etappen automatisch und ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden. Die Regierung spricht von einem „echten Servicegewinn“ für hunderttausende Familien, weil Papierkram rund um Geburt und Familiengründung entfallen könnte. Zugleich soll die Digitalisierung der Verwaltung vorankommen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf verabschiedet, nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Wer Anspruch auf Kindergeld hat
Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Anspruch haben grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein minderjähriges Kind haben, das in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat lebt. Für Kinder in Ausbildung gelten zusätzliche Sonderregelungen.
Derzeit liegt das Kindergeld bei 259 Euro monatlich pro Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ausgezahlt wird es an die Person, die das Kind regelmäßig versorgt. Nach Angaben des Finanzministeriums geht die Zahlung in etwa drei Vierteln der Fälle auf das Konto der Mutter.
Die schwarz-rote Koalition hat zudem angekündigt, die Leistung anzuheben. Laut einem Papier des Finanzministeriums soll das Kindergeld bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro steigen.
Warum das Verfahren geändert werden soll
Bislang muss Kindergeld aktiv beantragt werden. Nach der Geburt wird das Kind beim Standesamt registriert, teils übernehmen Kliniken diese Meldung. Anschließend erhält das Kind eine Steuer-ID, die für den Antrag bei der Familienkasse erforderlich ist. Dieser kann schriftlich oder digital eingereicht werden.
Kritiker halten dieses Verfahren besonders kurz nach der Geburt für unnötig belastend. Viele Eltern hätten in dieser Phase andere Sorgen, zudem seien die Formulare oft kompliziert. Das führe dazu, dass Anträge verspätet gestellt würden. Eine automatische Auszahlung könnte nach dieser Einschätzung sowohl Familien als auch Behörden entlasten. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission hatte empfohlen, das Kindergeld künftig ohne vorherigen Antrag zu gewähren.
So soll die automatische Auszahlung funktionieren
Künftig soll das Standesamt nach der Anmeldung eines Neugeborenen weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren. Von dort sollen die Daten dann eigenständig an die Familienkasse weitergeleitet werden. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass dem Staat die IBAN von mindestens einem Elternteil vorliegt. Wer dieses Verfahren nicht nutzen möchte, soll widersprechen beziehungsweise eine Änderung veranlassen können. Die Kontodaten können bereits heute etwa über das Steuerportal Elster hinterlegt werden.
Voraussetzung ist außerdem, dass mindestens ein Elternteil zusammen mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil hier arbeitet.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren:
- Erste Stufe: zunächst für Geburten ab dem zweiten Kind
- Zweite Stufe: später auch für erstgeborene Kinder
Hintergrund der ersten Ausbaustufe ist laut Gesetzentwurf, dass die Familienkasse bei weiteren Kindern bereits bekannte Daten nutzen kann. Für Erstgeborene soll das Verfahren in einem zweiten Schritt ausgeweitet werden.
Die ersten antraglosen Auszahlungen sollen im Laufe des Jahres 2027 starten, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen konkreten Zeitplan nennt der Gesetzentwurf aber nicht. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums könnte die erste Phase voraussichtlich im März 2027 beginnen. Ab November 2027 könnten dann wohl auch Eltern beim ersten Kind auf einen Antrag verzichten.
Ziel: Daten nur einmal angeben
Mit der Reform soll nach Angaben des Finanzministeriums das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger müssten ihre Daten gegenüber Behörden dann nur noch ein einziges Mal angeben. „Der Staat nutzt die Daten, die er schon hat“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Nach seinen Angaben könnten dadurch rund 300.000 Erstanträge pro Jahr wegfallen. Das spare Zeit, Geld und Nerven.
Kritik und Reaktionen von Verbänden
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einführung eines antragslosen Kindergeldes grundsätzlich. Kritisch sieht der Verband jedoch die Bedingung, dass mindestens ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig sein muss, damit die Auszahlung automatisch erfolgen kann.
Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann warnt, nicht erwerbstätige Eltern würden dadurch vom neuen Verfahren ausgeschlossen und müssten weiterhin einen Antrag stellen. Gerade diese Familien könnten aus seiner Sicht besonders von einer Entlastung profitieren.
Außerdem bemängelt das Kinderhilfswerk die stufenweise Einführung und den fehlenden klaren Zeitplan für die zweite Ausbaustufe. Aus Sicht des Verbands besteht die Gefahr, dass die antragslose Auszahlung für Familien mit dem ersten Kind deutlich später kommt als erhofft.
Quelle: dpa/bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber