Die Bundesregierung hat bislang keinem Afghanen aus den Aufnahmeprogrammen der früheren Ampel-Koalition die Einreise nach Deutschland erlaubt – obwohl inzwischen mehr als zwei Dutzend Einzelfälle geprüft wurden. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli seien 25 Fälle untersucht worden, teilte die Regierung mit. Bis zum 18. September seien jedoch sämtliche bis dahin geprüften Anträge abgelehnt worden. Zuerst hatte die Neue Osnabrücker Zeitung darüber berichtet.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums fehle es an einem "politischen Interesse an der Aufnahme der Personen" – auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation. Mehr als 40 weitere Fälle würden derzeit noch einzeln geprüft.
Bünger drängt auf schnelle Aufnahme
Clara Bünger forderte die Bundesregierung auf, die noch betroffenen rund 500 Menschen "sofort und unbürokratisch" nach Deutschland einreisen zu lassen. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Afghaninnen und Afghanen trotz bereits erteilter Aufnahmezusagen seit Jahren in Angst und Unsicherheit leben müssten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass Deutschland die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal stoppen durfte. Stattdessen müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, welche persönlichen Belange die Betroffenen haben. Im Mittelpunkt stand dabei das inzwischen ausgelaufene Programm der sogenannten Menschenrechtsliste.
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die gemeinsam mit ihren zwei minderjährigen Söhnen Visa für die Einreise nach Deutschland beantragt hatte und sich in Pakistan aufhielt. Die Familie hatte 2021 eine Aufnahmezusage aus Deutschland erhalten, die Ende 2025 wieder zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor keinen Anspruch auf Visa gesehen – diese Entscheidung kassierte das Bundesverfassungsgericht.
Aufnahmeprogramme nach Regierungswechsel gestoppt
Nachdem die Taliban im August 2021 erneut die Kontrolle über Afghanistan übernommen hatten, sagte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ehemaligen Ortskräften deutscher Einrichtungen sowie anderen besonders gefährdeten Menschen Schutz in Deutschland zu.
Mit dem Amtsantritt der neuen schwarz-roten Bundesregierung im Mai 2025 wurden die Aufnahmeprogramme zunächst ausgesetzt. Im Dezember 2025 zog das Innenministerium dann die Zusagen für alle afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste zurück. Zur Begründung hieß es damals, ein politisches Interesse an ihrer Aufnahme bestehe nicht mehr.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber