Bundesverfassungsgericht befasst sich mit AfD-Fraktionsausschluss von Jan Wenzel Schmidt
Das Bundesverfassungsgericht prüft den Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus der AfD-Bundestagsfraktion. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, geht es dabei erstmals um die Frage, ob und unter welchen verfassungsrechtlichen Bedingungen eine Fraktion eines ihrer Mitglieder ausschließen darf.
Hintergrund sind Auseinandersetzungen innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt. Schmidt hatte Parteifreunden Vetternwirtschaft vorgeworfen. In einem Interview mit dem Portal Nius sprach er von einer „Beutegemeinschaft“ und behauptete, Mandate würden untereinander verteilt, Stellen abgesprochen und Gelder abgeschöpft. Der Fall entwickelte sich anschließend zu einer bundesweiten Debatte über die Beschäftigung von Verwandten innerhalb der AfD. Am 3. März 2026 wurde Schmidt daraufhin aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossen.
Dagegen wendet sich der Abgeordnete nun in Karlsruhe. Er sieht durch den Ausschluss seine Rechte als Parlamentarier beeinträchtigt, da ihm dadurch wichtige Möglichkeiten der Mitwirkung im Bundestag verloren gingen. Nach seinen Angaben soll das Verfahren nicht der politischen Konfrontation mit der AfD dienen, sondern klären, welche verfassungsrechtlichen Grenzen für einen Fraktionsausschluss gelten.
Richterin Kaufhold hob hervor, dass die Zugehörigkeit zu einer Fraktion im Parlamentsalltag erhebliche praktische Vorteile mit sich bringe. Fraktionsmitglieder hätten unter anderem Zugang zu zahlreichen Informationen und Vorarbeiten, die einzelne Abgeordnete sonst nur mit großem Aufwand selbst beschaffen könnten.
In der mündlichen Verhandlung soll nun zunächst geklärt werden, ob das Grundgesetz überhaupt Anforderungen an einen Fraktionsausschluss stellt und wie diese im Einzelnen aussehen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 2 BvE 2/26.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber