Politik

Irrsinn in der Pflege: Riesenaufwand nur fürs Kartenlesen

Pflege am Limit – und dann noch Kartenfahrten zur Arztpraxis? Dieser Abrechnungs-Irrsinn kostet wertvolle Zeit.

20.09.2026, 05:00 Uhr

Private Pflegeanbieter beklagen den hohen Aufwand, der entsteht, wenn elektronische Gesundheitskarten von Pflegebedürftigen regelmäßig in Arztpraxen eingelesen werden müssen. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sagte der dpa, dass angesichts der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen jede verfügbare Arbeitsminute in der Versorgung gebraucht werde. Es sei nicht länger vertretbar, Pflegekräfte stundenlang in Praxen warten zu lassen oder sie nur für den Transport von Versichertenkarten einzusetzen.

Viele Pflegebedürftige müssen ihre Karte einmal pro Quartal in einer Arztpraxis vorlegen lassen – etwa dann, wenn sie in einer Einrichtung leben und verschreibungspflichtige Medikamente erhalten oder zu Hause krankenpflegerisch versorgt werden. In der Praxis übernehmen oft Mitarbeitende von Pflegediensten oder Pflegeheimen diese Wege.

Verband: Millionen Stunden gehen verloren

Meurer betonte, die Arbeitszeit von Pflegekräften gehöre zu den knappsten und wertvollsten Ressourcen im Land. Deshalb müsse die Digitalisierung endlich so eingesetzt werden, dass Abläufe tatsächlich vereinfacht würden.

Nach Angaben des Verbands zeigt eine Modellrechnung ein erhebliches Entlastungspotenzial. In einer Befragung unter 1.016 Mitgliedsunternehmen lag der durchschnittliche organisatorische Aufwand für das quartalsweise Einlesen der Gesundheitskarten bei 21,6 Stunden pro Quartal. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht das 86,4 Stunden je Einrichtung oder Dienst.

Übertragen auf bundesweit 26.799 ambulante Pflegedienste und vollstationäre Einrichtungen summiert sich der Aufwand laut Verband auf etwa 2,3 Millionen Stunden jährlich. Zusätzlich fielen bei Praxisbesuchen im Durchschnitt noch rund 26 Minuten Wartezeit an.

Forderung nach digitalem Abruf

Der Verband verlangt daher eine gesetzliche Regelung, damit Versicherte, Pflegekräfte oder Angehörige nicht mehr persönlich mit Gesundheitskarte oder Smartphone in Arztpraxen erscheinen müssen. Stattdessen sollen Praxen den Versicherungsstatus digital über die geschützte Telematikinfrastruktur abrufen und auch direkt für die Abrechnung nutzen können.

Aus Sicht der privaten Pflegeanbieter könnte die dadurch gewonnene Zeit wieder unmittelbar in die Betreuung und pflegenahe Tätigkeiten fließen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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