Wer nachträglich als zu Unrecht inhaftiert gilt, soll künftig mehr Geld vom Staat erhalten. Nach einem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) ist vorgesehen, die Entschädigung pro Hafttag von bisher 75 auf 100 Euro anzuheben. Bei einer Haftdauer von mehr als sechs Monaten sollen sogar 150 Euro je Tag gezahlt werden.
Anspruch auf diese Leistung besteht etwa dann, wenn ein Urteil später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren nach einer Untersuchungshaft eingestellt beziehungsweise mit einem Freispruch beendet wird.
Keine Kürzung wegen Unterbringung im Gefängnis
Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass die Entschädigung nicht dadurch gemindert werden darf, dass Verpflegung und Unterkunft in der Justizvollzugsanstalt als „ersparte Aufwendungen“ angerechnet werden. Solche Abzüge für sogenannte Kost und Logis sollen damit ausgeschlossen werden.
Mehr Zeit für Anträge
Geplant ist auch eine längere Frist für Betroffene, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bislang muss der Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens eingereicht werden. Künftig sollen dafür zwei Monate zur Verfügung stehen.
Neu ist außerdem: Für den Antrag auf Entscheidung über die konkrete Höhe der Entschädigung soll es künftig bis zu ein Jahr Zeit geben.
Wer eine frühere Verurteilung erfolgreich anfechtet, soll zudem verlangen können, dass die Aufhebung des Urteils öffentlich bekannt gemacht wird – mindestens im Bundesanzeiger. Das soll auch nach einer bereits durchgeführten Hauptverhandlung möglich sein und der Rehabilitierung der Betroffenen dienen.
Länder und Verbände können sich noch bis zum 14. August zu dem Vorhaben äußern.
Hubig: Fehler des Rechtsstaats müssen ausgeglichen werden
Hubig betonte, zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehöre es, Fehlentscheidungen zu korrigieren. Menschen, die unschuldig im Gefängnis saßen, müssten daher angemessen entschädigt werden. Nach ihrer Ansicht sei es zudem nicht vertretbar, wenn Betroffene im Nachhinein auch noch Abzüge für Unterbringung und Verpflegung hinnehmen müssten.
Die geplante Reform braucht die Zustimmung des Bundesrats, weil die Entschädigungszahlungen von den Ländern getragen werden. Nach Schätzungen im Entwurf würde die Anhebung die Justizhaushalte der Länder insgesamt mit knapp 2,5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belasten.
Wie viele Betroffene gibt es?
Grundlage der Kostenschätzung ist eine Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022. Demnach wird bundesweit jährlich für rund 80.000 Tage Freiheitsentziehung Entschädigung gezahlt.
Fälle unrechtmäßiger Strafhaft von mehr als sechs Monaten sind den Daten zufolge selten. Auch längere Untersuchungshaft ohne spätere Schuldfeststellung kommt nur ausnahmsweise vor. Deshalb dürfte der erhöhte Satz von 150 Euro pro Tag nur für etwa jeden zehnten entschädigten Hafttag relevant werden.
Frühere Reformpläne
Bereits im Juli 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Reformvorschlag zur Entschädigung bei Strafverfolgungsmaßnahmen vorgelegt. Wegen des anschließenden Zerfalls der Ampel-Koalition kam das Vorhaben damals jedoch nicht mehr zur Umsetzung. Sein Entwurf sah für Fälle mit sechs Monaten oder längerer unrechtmäßiger Haft sogar 200 Euro pro Tag vor.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eine solche Anhebung nicht ausdrücklich vereinbart. Die letzte Änderung liegt zudem noch nicht lange zurück: 2020 war die Haftentschädigung bereits von 25 auf 75 Euro pro Tag erhöht worden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber