Pflegeheimkosten steigen weiter deutlich
Für Menschen in Pflegeheimen wird der Aufenthalt wegen wachsender Eigenanteile immer teurer. Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mussten Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 1. Juli im ersten Jahr im Heim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst tragen. Das sind 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Während die Bundesregierung an einer Pflegereform arbeitet, deuten die bisherigen Pläne wegen der angespannten Finanzlage der Pflegekassen eher auf geringere Entlastungen für Betroffene hin.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Je nach Region fallen die Kosten sehr unterschiedlich aus. Am höchsten war die monatliche Belastung im ersten Heimjahr in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro, gefolgt vom Saarland mit 3.695 Euro. Am niedrigsten lag sie in Sachsen-Anhalt, wo im Schnitt 2.891 Euro fällig wurden. Damit blieb nur dieses Bundesland unter der Marke von 3.000 Euro.
Vor allem Personalkosten treiben die Preise
Die Eigenanteile setzen sich nicht nur aus den Kosten für Pflege und Betreuung zusammen. Hinzu kommen Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Einrichtungen sowie Umlagen für die Ausbildung. Anders als die Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung nämlich nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.
Ein wesentlicher Grund für die Preissteigerungen sind die höheren Personalkosten. Seit 2022 dürfen Pflegeheime nur noch dann Verträge mit den Pflegekassen abschließen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil stieg dadurch bundesweit auf 2.088 Euro im Monat. Das waren 226 Euro mehr als im Juli 2025.

Auch Unterkunft und Verpflegung verteuern sich
Zusätzlich wurden auch Wohnen und Essen im Heim teurer. Für Unterkunft und Verpflegung werden inzwischen im Schnitt 1.086 Euro monatlich fällig, also 50 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Grundlage der Berechnung sind die Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Heimen in allen Bundesländern. Zum Verband der Ersatzkassen gehören unter anderem Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK-Gesundheit.
Verband fordert Begrenzung der Belastung
Verbandschefin Ulrike Elsner erklärte, eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sei richtig und notwendig. Gleichzeitig dürfe dies aber nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige immer stärker belastet würden. Sie sprach sich für eine Begrenzung der Kostensteigerungen sowie für eine gerechtere Verteilung der Lasten aus.
Auch Patientenvertreter und Sozialverbände verlangen seit Jahren, die wachsenden Zuzahlungen zu dämpfen. Eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile war bereits als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen.
Entlastung soll später greifen
Nach den Reformüberlegungen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) könnten jedoch gerade bei den Entlastungszuschlägen Einschnitte kommen. Bislang sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege je nach Dauer des Heimaufenthalts: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.
Künftig sollen die Zeiträume bis zur jeweils nächsten Entlastungsstufe laut einem Entwurf von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Damit würden die Pflegekassen im kommenden Jahr um rund 2,6 Milliarden Euro entlastet.
Tarifpflicht könnte vorübergehend ausgesetzt werden
Teil der Reformpläne ist außerdem, die allgemeine Pflicht zur tariflichen oder tarifähnlichen Bezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Hintergrund ist die sich verschärfende Finanzlage der Pflegeversicherung.
Für das Jahr 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Einschließlich eines zusätzlichen Risikopuffers, auch wegen der schwachen Konjunktur, ergibt sich ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro. Warken hatte Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, um eine allgemeine Anhebung der Beiträge möglichst zu vermeiden.
Höhere Beiträge für Kinderlose im Gespräch
Vorgesehen ist demnach allerdings, den Beitrag für Kinderlose leicht auf 4,3 Prozent anzuheben. Zudem soll es Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern geben. Auch die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad könnten verschärft werden. Darüber hinaus sind Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige geplant.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber