Politik

Geheimplan? Kabinett will Diensten Gegenschläge erlauben

Nach Drohnen-Alarm und Spionage-Schock: BND und Verfassungsschutz bekommen mehr Macht. Was jetzt erlaubt ist – und was nicht.

11.08.2026, 13:36 Uhr

Die deutschen Nachrichtendienste sollen im Kampf gegen Terrorismus, Extremismus sowie geheimdienstliche Aktivitäten und Einflussoperationen fremder Staaten deutlich mehr Möglichkeiten bekommen. Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht dafür erweiterte Kompetenzen vor. Neu wäre unter anderem, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in klar begrenzten Ausnahmefällen nicht nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen dürfte – etwa durch Manipulation ausländischer IT-Infrastruktur während laufender Cyber- oder Desinformationsangriffe gegen Deutschland.

Gleichzeitig enthält der Entwurf zusätzliche Kontrollmechanismen und neue Grenzen für die Arbeit der Dienste.

Beobachtung von Verdachtsfällen zeitlich begrenzen

Eine wichtige Neuerung betrifft die Beobachtung von Vereinigungen als extremistischer Verdachtsfall. Künftig soll diese Einstufung grundsätzlich auf höchstens fünf Jahre begrenzt werden. Wenn sich der Verdacht in dieser Zeit nicht bestätigt, müsste die Beobachtung in der Regel enden.

Zwar wären Verlängerungen um jeweils zwei Jahre möglich, doch darüber soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht allein entscheiden können. In solchen Fällen wäre die Zustimmung des Bundesinnenministeriums erforderlich.

Bislang gibt es auf Bundesebene keine feste zeitliche Grenze für eine solche Beobachtung, die über die Auswertung öffentlicher Quellen hinausgehen kann. Die AfD wird seit März 2022 ununterbrochen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Mai 2025 stufte das BfV die Partei bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Diese Entscheidung wird derzeit gerichtlich überprüft. In einem Eilverfahren bekam die AfD zunächst recht, die Hauptsache steht aber noch aus.

Umfassende Reform auf rund 700 Seiten

Der Gesetzentwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden und umfasst rund 700 Seiten. Er wurde vom Kanzleramt, das für den BND zuständig ist, gemeinsam mit dem Innenministerium und in Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet.

Nach Informationen aus Regierungskreisen war Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) daran gelegen, die Regeln für den Verfassungsschutz zusammen mit der Reform des BND-Gesetzes auf den Weg zu bringen.

In beiden Bereichen geht es um ähnliche Befugnisse, etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Internetdaten oder die sogenannte Online-Durchsuchung. Dabei verschaffen sich Sicherheitsbehörden heimlich Zugriff auf Smartphones oder andere Geräte, um gespeicherte Daten auszulesen.

Für den BND, der grundsätzlich nur im Ausland tätig ist, soll künftig gelten: In begründeten Ausnahmefällen dürfte eine bereits begonnene Online-Durchsuchung auch in Deutschland fortgesetzt werden. Denkbar wäre das etwa, wenn ein im Ausland beobachteter ausländischer Agent sich vorübergehend in Deutschland aufhält.

Warum die Reform jetzt kommt

Die Reform ist seit längerem geplant, gilt inzwischen aber als besonders dringlich. Sicherheitsbehörden verweisen auf eine deutlich gestiegene Gefahr durch Spionage und Sabotage – vor allem aus Russland – sowie auf eine wachsende Zahl politisch motivierter Straftaten. Auch China gilt nach Einschätzung der Nachrichtendienste in Deutschland als sehr aktiv.

Hinzu kommt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts: Bis Ende dieses Jahres muss der BND seine Regeln zur Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachbessern. Das Gericht hatte diese Form der Aufklärung zwar grundsätzlich erlaubt, zugleich aber verlangt, dass sie verhältnismäßiger ausgestaltet und wirksamer kontrolliert wird.

Nach Auffassung der Richter fehlen bislang klare Vorschriften dazu, wie Daten aus rein inländischer Telekommunikation ausgesondert werden. Auch der Schutz des besonders sensiblen privaten Lebensbereichs ausländischer Personen im Ausland sei bislang nicht ausreichend geregelt.

Neuer Kontrollrat soll zentrale Aufsicht übernehmen

Kernstück der künftigen Kontrolle soll ein neu aufgestellter Unabhängiger Kontrollrat sein. Das Gremium besteht aus erfahrenen Juristinnen und Juristen und soll sowohl intensive Überwachungsmaßnahmen vorab prüfen als auch die laufende datenschutzrechtliche Kontrolle übernehmen.

Noch technische Nachbesserungen im Entwurf

Grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit der Reform gibt es unter Fachleuten nur selten. Als weiteres Beispiel für die verschärfte Sicherheitslage gilt der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle in der vergangenen Woche.

Aus Regierungskreisen heißt es jedoch, der Entwurf enthalte vor der Kabinettsbefassung noch einige technische Klarstellungen. Dabei geht es unter anderem um den Schutz von Informationen, zu denen Berufsgeheimnisträger wie Journalistinnen, Journalisten oder Anwälte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Telekommunikationsbranche verlangt mehr Klarheit

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Digitaldiensten (VATM) unterstützt grundsätzlich eine schlagkräftige Abwehr von Cyberangriffen, Spionage, Sabotage und anderen hybriden Bedrohungen. Zugleich kritisiert der Verband, dass zentrale Punkte des Entwurfs zu ungenau formuliert seien.

Aus Sicht des VATM bleibt insbesondere offen, welche Unternehmen genau von den neuen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten betroffen wären, welche Datenarten darunter fallen, wie weit die rechtliche Verfügungsgewalt eines Unternehmens reicht und wie mit Daten umzugehen ist, die lediglich im Auftrag Dritter verarbeitet werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen