Politik

Freie Wähler gehen auf «alte Strebs» los

Nach den Strabs nehmen die Freien Wähler jetzt die Strebs ins Visier – warum das Bayerns Kommunen auf die Palme bringt.

07.05.2026, 04:00 Uhr

Rund acht Jahre nach ihrem Erfolg im Streit um die Straßenausbaubeiträge nehmen die Freien Wähler in Bayern erneut eine Regelung im Kommunalabgabengesetz ins Visier. Diesmal geht es um Erschließungsbeiträge für Straßen. Nach dem Willen der Partei sollen Kommunen diese Kosten nur noch dann auf Anwohner umlegen dürfen, wenn der Beginn der Bau- oder Herstellungsmaßnahme weniger als 25 Jahre zurückliegt. Eine entsprechende Resolution soll auf dem Landesparteitag am Samstag beschlossen werden.

Aiwanger dringt auf Klarheit

Parteichef Hubert Aiwanger sagte der Deutschen Presse-Agentur in München, das Thema der alten Erschließungsstraßen müsse endlich beendet werden. Ziel sei mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Bürgermeister: Für Straßen, die älter als 25 Jahre sind, dürften keine Ersterschließungsbeiträge mehr verlangt werden.

Im Unterschied zur früheren Debatte um die sogenannten Strabs fordern die Freien Wähler diesmal jedoch nicht die vollständige Abschaffung kommunaler Abgaben. Stattdessen wollen sie die Frist, innerhalb derer Gemeinden Anlieger an den Kosten einer Erschließungsstraße beteiligen können, verbindlich auf höchstens 25 Jahre begrenzen.

Gesetzeslage aus Sicht der Freien Wähler weiter unklar

Grundsätzlich sieht eine seit 2021 geltende Neuregelung diese zeitliche Begrenzung bereits vor. Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 sehen Aiwanger und seine Partei dennoch weiteren Handlungsbedarf.

Ausnahme bei "Provisorien" sorgt für Streit

Das Gericht hatte entschieden, dass eine Umlage der Kosten auch nach Ablauf dieser Frist noch möglich sein kann, wenn die Straße zunächst lediglich als Provisorium bestanden habe. Gemeint sei damit eine bloße Verkehrsanlage, die etwa eine Bebauung angrenzender Grundstücke ermöglicht oder als Verbindung zwischen zwei Straßen dient. Darauf verweist das Urteil mit dem Aktenzeichen 6 BV 22.306.

Freie Wähler wollen Gesetz nachschärfen

Im Entwurf der Resolution heißt es, man halte diese Auslegung des Gesetzes für falsch. Da jedoch die Rechtsprechung maßgeblich sei, müsse der Gesetzgeber selbst nachbessern. Das Dokument liegt der dpa in München vor.

Nach Vorstellung der Partei soll diese aus ihrer Sicht zu weitgehende Interpretation künftig durch eine Gesetzesänderung ausgeschlossen werden. Sie wirft mehreren Kommunen vor, derzeit über den vermeintlichen "Rettungsanker" der Erschließungskosten doch noch Beiträge von Anwohnern einzufordern. Nach derzeitiger Rechtslage können Gemeinden bis zu 90 Prozent des Herstellungsaufwands für eine Erschließungsstraße auf die Anlieger umlegen.

Gemeinden verweisen auf fehlende Einnahmen

Die Kommunen machen dagegen finanzielle Einbußen geltend. Im Antrag der Freien Wähler wird dazu erklärt, die bestehende Regelung sei mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren eingeführt worden. Damit hätten die Gemeinden ausreichend Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. Wer mehr als ein Vierteljahrhundert für die Fertigstellung einer Straße brauche, solle die Kosten am Ende selbst tragen.

Bereits 2017 und 2018 hatten die Freien Wähler mit einer breit angelegten Kampagne die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verlangt. Anfangs war das Vorhaben vielfach belächelt worden, am Ende setzte sich die Partei mit ihrer Forderung jedoch durch.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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