Politik

EU einig: Abschiebezentren im Ausland kommen

EU ebnet den Weg für Abschiebezentren außerhalb Europas – und verschärft Asylregeln. Was jetzt auf Flüchtlinge zukommt.

01.06.2026, 21:15 Uhr

Die Europäische Union hat sich auf neue Regeln verständigt, die Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglichen und weitere Asylvorschriften verschärfen sollen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten erzielten nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend einen entsprechenden Kompromiss.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch endgültig zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. In der Regel gilt dieser Schritt allerdings als Formsache.

Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber

Vorgesehen ist, abgelehnte Asylbewerber in sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der EU zu bringen, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland nicht möglich ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen zu dem betreffenden Staat bestehen.

Wo solche Zentren entstehen könnten, ist bislang offen. Ziel der Pläne ist es, mehr Abschiebungen durchzusetzen und so die Zahl ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu senken. Unbegleitete Minderjährige sollen von solchen Abschiebungen ausgenommen werden. Für Familien mit Kindern wäre eine Verbringung in diese Zentren hingegen möglich.

Abkommen mit Drittstaaten als Voraussetzung

Grundlage für das Modell sollen Vereinbarungen mit Drittstaaten sein. Diese Länder würden die Betroffenen aufnehmen und dürften dafür voraussichtlich finanzielle Leistungen oder Vorteile bei Visa erhalten.

Deutschland sucht gemeinsam mit mehreren anderen EU-Ländern bereits nach Staaten, die solche Rückkehrzentren auf ihrem Gebiet zulassen würden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich mehrfach für die Einrichtung dieser Zentren ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell vor dem EuGH, Ruanda-Modell gescheitert

Einen einheitlichen EU-Rahmen für solche Lösungen gab es bislang nicht. Italien hatte bereits mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin zu verlagern. Wegen Klagen beschäftigt das Modell inzwischen den Europäischen Gerichtshof; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Als abschreckendes Beispiel gilt das britische Ruanda-Modell. Großbritannien wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, wo sie auch nach einem möglichen Schutzstatus geblieben wären. Trotz Kosten von rund 830 Millionen Euro scheiterte das Vorhaben letztlich an Gerichtsentscheidungen und wurde nie wirklich umgesetzt.

Für eine vollständige Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gibt es in der EU allerdings bereits seit Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage.

Strengere Pflichten und längere Abschiebehaft

Die Einigung regelt auch, wie stark abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht in Haft kommen wollen. Wer nicht kooperiert, muss europaweit mit Kürzungen oder dem Wegfall von Unterhaltsleistungen rechnen. Auch Reisedokumente können eingezogen werden.

Zudem soll Abschiebehaft möglich sein, wenn Behörden Fluchtgefahr sehen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit annehmen. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen wird die zulässige Haftdauer auf bis zu 24 Monate angehoben und kann in besonderen Fällen um weitere sechs Monate verlängert werden.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner begrüßte die Einigung. Mit den neuen Regeln gebe es mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt würden, erklärte der österreichische Politiker.

Mehr Rückführungen, weniger Asylanträge

Nach Zahlen der Europäischen Kommission ist die Zahl der Abschiebungen in der EU zuletzt gestiegen. Im Jahr 2025 wurden demnach rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten tatsächlich zurückgeführt.

Gleichzeitig ging die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich zurück. In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als wegen der Corona-Beschränkungen kaum Einreisen möglich waren. Auch Frontex registrierte zuletzt einen deutlichen Rückgang irregulärer Grenzübertritte in die Europäische Union.

Kritik an Zusammenarbeit von EVP und Rechten

Vor der Einigung hatte ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber und des rechten Lagers im EU-Parlament für Kritik gesorgt. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur zufolge war die Zusammenarbeit enger als bislang bekannt. Demnach gab es Absprachen in einer WhatsApp-Gruppe von Mitarbeitenden sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten.

Bundeskanzler Friedrich Merz kritisierte das deutlich und erklärte: „Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament.“ EVP-Chef Weber verteidigte die spätere Abstimmung dennoch. Aus seiner Sicht zeigte sie, dass europäische Lösungen gegen illegale Migration möglich seien.

AfD lobt, Kritik von SPD und Grünen

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan zeigte sich nach der Einigung zufrieden. Sie erklärte, damit werde die Grundlage geschaffen, um endlich mehr Ordnung in die europäische Migrationspolitik zu bringen. Auf einem gemeinsamen Foto nach den Verhandlungen war sie unter anderem mit Abgeordneten des rechten Lagers, EVP-Politikern und EU-Kommissar Brunner zu sehen.

Scharfe Kritik kam dagegen von Sozialdemokraten und Grünen. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel warf den Verhandlern vor, trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten nachgegeben zu haben. Die französische Grünen-Abgeordnete Mélissa Camara sprach von einer „beschämenden Einigung“ zwischen den Mitgliedstaaten und einer Mehrheit aus EVP und rechtsextremen Parteien.

Über die inhaltlichen Details hatten sich Parlament und Mitgliedstaaten bereits einige Tage zuvor weitgehend verständigt. Offen war zuletzt vor allem noch die Frage, wann einzelne Teile der neuen Verordnung in Kraft treten sollen. Einige Länder wollten dafür mehr Zeit, um ihr nationales Recht anzupassen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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